Hallo,
also ich habe einen Behindertenausweis, allerdings in Deutschland.
Wie das in Österreich ist, kann man eventuell danach googlen??
In Deutschland ist es so, dass wenn der Grad der Behinderung einmal feststeht, man den bestimmt nicht mehr abwählen kann, sondern erst wenn das Versorgungsamt der Meinung ist, dass der Grad der Behinderung nicht mehr zusteht, die den kürzen oder ganz wegnehmen.
Sollte man nur 20 oder 30 % haben, kann man sich beim Arbeitsamt gleichstellen lassen und gibt dem AG das Schreiben mit der Gleichstellung, somit hat man einen erweiterten Kündigungsschutz.
Sie Höhe der Steuererleichterung richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Man lässt diesen Freibetrag vom Finanzamt in die Steuerkarte eintragen und hat somit eine geringere Steuerbelastung, oder aber man macht dies beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend.
Ab einem Grad von 50 bekommt man vom AG Zusatzurlaub, die Höhe richtet sich nach der Tage-Woche in der man arbeitet. 5 Tage-Woche ergeben 5 Tage Zusatzurlaub.
Zusatzurlaub teilt das rechtliche Schicksal mit dem Erholungsurlaub und verfällt genauso wie der Erholungsurlaub, wird er nicht rechtzeitig genommen.
Nachteile durch meinen Schwerbehindertenausweis hatte ich noch keine.
Wie hoch der Grad der Behinderung ausfällt bestimmt das Versorgungsamt. Es gibt extra einen Katalog mit verschiedenen Krankheiten und schwere der Krankheiten nach dem sich das Versorgungsamt richtet.
Wenn man mehrere Erkrankungen hat und die unterschiedlich bewertet sind, kann man die verschiedene Grade der Behinderung nicht zusammenzählen.
Beim Grad der Behinderung kommt es immer darauf an, wie sehr man in seiner gesamten Lebensqualität eingeschränkt ist.
So ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Allerdings weis ich nur über die Bestimmungen in Deutschland bescheid.
Lieber Gruß Maggie