Hallo zusammen!
Also ich habe jetzt den Bescheid mit 60% bekommen. Das war jetzt ein Bescheid mit dem Behinderungsgrad jetzt bin ich auch "begünstigter Behinderter".
Bei diesem Bescheid war ein Antrag für Behindertenausweis dabei. Den mußte ich jetzt ausfüllen und wieder retour schicken. Ab 50% kann man den erst ansuchen.
Naja gesagt, getan mal sehen wie lange es nun noch dauert.
Heute war ich bei der BH und habe den Antrag für Parkberechtigung für Behinderte geholt, bzw gleich ausgefüllt. Der Amtsarzt hat mich gleich angeschaut und auch meine Befunde und schwub hatte ich das Attest dafür. Also hab ich den jetzt auch.
Für den Ausweis mußte ich jetzt 26,40 Euro bezahlen, kann man das wieder irgendwo einreichen? Wie die Rezeptgebühren beim Steuerausgleich Sonderausgaben oder so? Soll ich die Rechnung aufbehalten?
"Zufriedenheit mit seiner Lage, ist der größte und sicherste Reichtum"
Ihr müßt in Österreich bezahlen? Achgottachgottachgott. Heb mal die Rechnung auf und versuch es über den Steuerausgleich. Ob es bei euch anerkannt wird, weiß ich nicht, aber man kann es ja probieren.
Ich habe 100%, allerdings ohne Parkberechtigung, und mußte nicht bezahlen. Ist offenbar in jedem Land anders.
Hallo Christiane!
Nein für den Behindertenausweis, glaube ich brauche ich nichts bezahlen, hab zumindestens nichts davon gehört.
Bezahlen mußte ich für die Parkberechtigung.
Für die Parkberechtigung zahlen? Ist interessant wie unterschiedlich das geregelt wird. In D bekommt man den auch für umsonst. Allerdings bekommt man ihn nicht nur weil man den Behindertenausweis hat, es müssen zusätzlich bestimmte Vorraussetzung gelten. Siehe hier: http://www.trisomie21.de/parkausweis.html
Ist es in Österreich egal haptsache man hat den Behindertenausweis? Oder wie ist es dort geregelt?
LG
Sandra
Hallo!
Nein es gibt auch hier in Österreich extra Bestimmungen dafür. Nur weil man einen Behindertenausweis hat bekommt man dies nicht.
Man muß schon gehbehindert sein. Es gibt strenge Regeln, auch hier bei uns in Österreich. Da muß es schon ordentliche Gründe dafür geben.