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Betreuung
Liebe Kollegen!
Ich mußte letzte Woche im Eilverfahren die Betreuung meiner Schwiegermutter übernehmen,
die einen schweren Unfall hatte.
Am Samstag traf der Beschluß des Amtsgerichtes hier ein.
Soweit ich informiert bin muß ich später an das Vormundschaft einen Bericht über die Betreuung
anfertigen und die Betreuung muß bei verschiedenen Institutionen angezeigt werden.
Die Verfügung betrifft alle Lebensbereiche, ohne Einschränkungen.
Ich habe heute morgen zunächst die Krankenkasse, die Versicherung meiner Schwiegermutter
und den Hausarzt informiert.
Unsicher bin ich was die Bank meiner Schwiegermutter betrifft, weil ich nicht weiß,
ob sie eigene oder gemeinsame Konten mit dem Schwiegervater besitzt.
Der Schwiegervater ist ebenfalls im Krankenhaus,( wegen seiner Erkrankung) . Er fällt aufgrund
seiner Erkrankung zu häufig aus, um im Augenblick " am Ball " bleiben zu können.
Es müssen aber zur Zeit einige Rechtsangelegenheiten bezüglich ihres Unfalls erledigt werden, die
auch Rentenansprüche usw. betreffen.
Müßte ich mir bei der Sparkasse einen Überblick über den IST-Zustand verschaffen?
Und wo muß ich unbedingt dran denken, daß die Betreuung angzeigt wird ?
Das ist mir etwas unangenehm dem Schwiegervater gegenüber, der das zeitlebens nicht
leiden mochte oder geduldet hätte.
Und wo muß die Betreuung noch überall angezeigt werden?
Bei der Gelegenheit möchte ich nochmal darauf hinweisen, wie einfach der ganze Vorgang
letzte Woche mit Vorsorgeverfügungen gewesen wäre.....Die Beamten vom Vormundschaftsgericht
waren dabei überigens super unkompliziert, aber die anderen Ämter inkl. der Polizei, die waren z.K.
Wer also noch keine Patientenverfügungen, Vorsorgeverfügungen besitzt, der könnte ja eben schnell mal
googeln, sich informieren und dafür sorgen, daß diese Formulare im Notfall greifbar sind.
Für meine Mom usw. habe ich das alles vorliegen.
Leider war das immer großes Tohuwabohu,
wenn das Thema mit den Schwiegereltern besprochen wurde.
Ich hatte mit Ach- und Krach die Patientenverfügung mit denen durcharbeiten können.
Von Vorsorge und Betreuung wollte da leider keiner etwas hören
und nun" ist der Bock fett."
Liebe Grüße Feli
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AW: Betreuung
Hallo Feli,
in dem Moment, wo Du die Betreuung in allen Bereichen übernommen hast, kannst Du Dich auch mit der Bank über die finanziellen Angelegenheiten unterhalten. Ob Du dazu das Einverständnis Deines Schwiegervaters brauchst (bei gemeinsamen Konto), kann ich auch nicht genau sagen. Ich meine aber, solange die Betreuung Deiner Schwiegermutter finanzielle Transaktionen erfordert, bist Du zu allem berechtigt.
Vielleicht hilft Dir der folgende Link. Auskunft geben Dir auf jeden Fall die Rechtsbeistände des zuständigen Amtsgerichts, das auch die Betreuung angeordnet hat.
http://www.wernerschell.de/Rechtsalm...senswertes.pdf
Zu Deinem anderen Thread bzgl. ambulanter Pflege: hört sich gemein an, aber Du weißt, wie es gemeint ist.
Das "Beste", was passieren könnte, wäre dass das Tracheostoma bleibt, dann hätte Deine Schwiegermutter Anspruch auf amb. Intensivpflege.
Da würde ich vielleicht auch erst einmal abwarten, was sich nach dem Polytrauma ergibt.
Sonst kannst Du Dich bei jedem Pflegestützpunkt beraten lassen, wie Du die Leistungen am besten kombinieren kannst. Inzwischen gibt es auch den Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, der käme dann für zusätzliche "Motivation" in Betracht.
Ich wünsche Dir erstmal ganz viel Kraft und Geduld, für das, was da auf Dich zukommt.
LG