Guten Tag,
ich habe kürzlich beim Dermatologen eine Erklärung unterschrieben, in der ich zur Selbstzahlung der Auflichtmikroskopie verpflichtet wurde, sollte diese eingesetzt werden, da die KK die Kosten dafür nicht übernehme. Es handelt sich dabei um eine Art Taschenlampe mit einer Lupe am oberen Ende, sicher ein mediz. Gerät, aber auch nicht so dermassen ungewöhnlich und hochteuer.
Der Arzt griff selbstverständlich zu dem Gerät bei der Behandlung (ohne weitere Nachfrage) und sicherte sich so Euro 16,09, wobei er das Gerät maximal (!) 5 Sekunden benutzte. Ich bin zutiefst sauer darüber, weil ich mich zunächst natürlich übervorteilt fühle, dass er mich nicht noch einmal gefragt hat und weil die Nutzungsdauer in absolut keinem Verhältnis zur Diagnose stand (die ermir im übrigen auch ohne das Gerät gegeben hatte und er sich mit dem Gerät nur eine Bestätigung geholt hatte). Für mich sieht das wie Wucher aus.
Meine Fragen: stimmt es, dass die Kassen nur das zahlen, was der Arzt mit "bloßem Auge" sehen kann? Wie sieht es bei Sehschwächen aus?
Ist es korrekt, dass der Arzt ohne weitere Nachfragen das Gerät benutzt, die Einverständniserklärung also als Freibrief zur Benutzung nimmt?
Ich weiss um die hohen Preise bei Ärzten, aber wie steht es um den Betrag und den Zeitaufwand der Nutzung? Sind wirklich Euro 16,09 gerechtfertigt?
Vielen Dank für die Hilfe.