AW: Grad der Behinderung!!
Hallo Dagobert
Was dir zusteht, kann dir hier ehrlich gesagt niemand sagen. Beim GdB kommt es weniger auf die Diagnose an, als auf die Einschränkung im beruflichen und privaten Leben.
Du kannst jederzeit einen Antrag stellen, was dabei rauskommt wird man sehen.
In der Reha hätte der Sozialdienst das gleich beantragen können.
Hier kannst Du mal selber nachlesen, was evt in Frage kommt, ab Seite 83 beginnt die Tabelle mit den Haltungsschäden.
http://landingpages.wolterskluwer.de...de_tabelle.pdf
AW: Grad der Behinderung!!
Hallo D ..,
was hier wirklich ein Problem darstellen könnte wäre dies
Bandscheibenprotusionen in den Segmenten HWK3/4 und 4/5 mit Einengung des ventralen Subarachnoidalraumes.
Das könnte die Zirkulation des Liquor zum Teil stören. Ansonsten steht zu oft geringe , minimale....
Alles sollte der behandelnde Arzt schon ein paar Zeilen schreiben die man einem Antrag GdB beifügen könnte. Wenn Du gerade bei der Reha warst hat man Dir ja in der Richtung etwas mit gegeben. Nun müsstest Du aufs Rathaus odgl. und Dir einen Antrag besorgen.
Wie Du letztendlich eingestuft wirst steht in den Sternen und kann sich u.U. auch noch ändern innerhalb von 9 J. erst danach hat man fest XY GdB.
Gruss StefanD.
Haltungs - und Bewegungsorgane