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Medikamente über das Internet bestellen?
Mein Schwager hat erst im Januar einen Termin beim Orthopäden, obwohl er jetzt Rückenschmerzen hat. Der Hausarzt verschreibt Diclofenac, Schmerzmittel wollte er nicht verschreiben.
Da die Schmerzen jedoch stärker werden, besonders zur Nacht, ist er auf die Seite von www doktoron..... com gestoßen.
Hier kann er das Medikament bekommen, der Bestellwunsch wird einem Arzt vorgelegt, der dann ein Rezept ausstellt. Sofern das Medikament nicht geeignet wäre, stellt der Arzt das Rezept nicht aus. Die Apotheke liefert dann per Post das Originale Präparat.
Kann man das so ohne weiteres machen? Oder gibt es Risiken? Habt ihr Erfahrungen damit? Ich habe ihm gesagt, er könne ja auch sonst ins Krankenhaus gehen, möchte er aber nicht. Schmerzmittel habe ich selbst auch. Aber recht starke, die möchte ich ihm nicht so einfach geben. Danke!
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AW: Medikamente über das Internet bestellen?
Hi Mersin,
Diclofenac zählt zu den Schmerzmitteln der NSAR (nichtsteroidale Antirheumatika), welche entzündungshemmend und schmerzlindernd wirken.
Was für ein Medikament möchte sich Dein Schwager denn auf der von Dir genannten Seite "verschreiben" lassen?
Ich persönlich halte da gar nichts von, denn schließlich kennt dieser Internetarzt den Patienten gar nicht. Wie soll er da was geeignetes "verschreiben"?
Hast Du Dir die Seite mal angeschaut? Sehr zweifelhaft, was es da so alles gibt....
Grüße, Andrea
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Er kann dort ein Formular ausfüllen und seine Beschwerden angeben. Daraufhin würde ihm der Arzt ein stärkeres Schmerzmittel verschreiben, auf keinen Fall ein Betäubungsmittel. Eher ein schwächeres Schmerzmittel, das jedoch stärker ist als Diclofenac (von diesem Medikament hat er immer heftige Magenschmerzen, haben wohl viele...)
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Hallo Mersin,
bitte sage ihm, er soll bloß die Finger davon lassen, denn ich finde die Seite mehr als unseriös!
Diclofenac ist, wie Andrea schon erwähnt hat, ein Schmerzmittel. Wenn er dennoch sehr unter Schmerzen leidet, dann kann er auch als Schmerzpatient bei seinem Orthopäden vorgezogen werden! Man kann auch ohne Termine zu den Ärzten gehen, wenn es akut ist.
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Hallo Mersin,
wenn Dein Schwager durch Einnahme von Diclofenac heftige Magenschmerzen bekommt, sollte er dies mit einem Arzt oder Apotheker besprechen. Entweder braucht er dann zusätzlich ein Mittel, dass den Magen schützt, oder es muß ihm ein anderes Schmerzmittel verordnet werden.
Liebe Grüße Ulrike
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Zitat:
von
mersin2 Er kann dort ein Formular ausfüllen und seine Beschwerden angeben. Daraufhin würde ihm der Arzt ein stärkeres Schmerzmittel verschreiben, auf keinen Fall ein Betäubungsmittel. Eher ein schwächeres Schmerzmittel, das jedoch stärker ist als Diclofenac (von diesem Medikament hat er immer heftige Magenschmerzen, haben wohl viele...)
Wenn er heute vor dem Wochenende seinen Arzt nicht mehr erreicht, dann soll er sich in der Apotheke Ibuprofen 400 holen. Das ist ebenfalls ein NSAR, geht nicht so doll auf den Magen und nimmt die Schmerzen. Davon dann nach Beipackzettel einnehmen.
Für den Magen kann er sich, ebenfalls in der Apotheke, z.B. Riopangel o.ä. kaufen. Damit müßte dann auch das Diclofenac besser gehen.
Was hast Du denn noch zuhause an Schmerzmedikamenten, was Du ihm nicht geben willst?
Sollten die Rückenschmerzen (wo sitzen denn die genau?) nicht besser werden, sondern schlimmer, würde ich den Gang ins Krankenhaus empfehlen oder aber zumindest den hausärztlichen Notdienst.
Grüße, Andrea
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Er hat einen Bandscheibenvorfall, ist vor 4 Jahren operiert worden und hat jetzt wieder Schmerzen. Kommt eindeutig von der Bandscheibe.
Ich selbst habe Tramadol Schmerztabletten zu Hause. Aber ich weiß nicht so recht, ob ich ihm die geben dürfte? Sind ja schon etwas stärker, oder?
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Hallo Mersin,
Deine Frage zu Tramadol möchte ich mit einer Gegenfrage "beantworten".
Was wäre für Dich seriöser? Die Verordnung eines Arztes, der die Verwendung eines Schmerzmittels auf die Auswertung eines zuvor erhobenen Frage-Anamnesebogens stützt, und dies mit seiner Unterschrift bestätigt oder die Antwort eines users der keine ärztliche Ausbildung hat, der keine zusätzlichen Informationen über Vor-begleiterkrankungen Deines Schwagers hat?
Liebe Grüße Ulrike
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@ Ulrike, einige User hier haben eine med. Ausbildung, von daher finde ich die Seite, die Mersin anfangs erwähnte, viel unseriöser als den Tip, den Schwager einigermaßen schmerzfrei über das Wochenende zu bringen und dann am Montag direkt den Orthopäden in der Notfallsprechstunde aufzusuchen!
Grüße, Andrea
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@ Muschel,
bezüglich Diclofenac und Tramadol besteht Verschreibungspflicht. Es handelt sich nicht um freiverkäufliche Arzneimittel. Ich unterstelle mal, dass diese Verschreibungspflicht nicht grundlos eingeführt wurde. Dies bedeutet auch, dass nur Ärzte ein Rezept ausstellen dürfen, weil nur sie die Entscheidungskompetenz dafür haben.
Das von Dir genannte Ibuprofen 400 ist nicht verschreibungspflichtig erst ab Dosierung von 600 mg.
Hier ging es aber um die mögliche Verwendung von Tramadol. Diesbezüglich bleibe ich bei meiner Ausführung, was ich für seriöser halte.
MfG Ulrike
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@ulrike
Zitat:
bezüglich Diclofenac und Tramadol besteht Verschreibungspflicht. Es handelt sich nicht um freiverkäufliche Arzneimittel.
Und genau deshalb hat auch keiner hier Tramal oder Diclofenac empfohlen, das ist nämlich gegen unsere Regeln.
Und wenn unsere User. wie z.B. Muschel, den Gang ins Krankenhaus empfehlen, finde ich das wesentlich seriöser. Und nur das hat Muschel gemacht, wie du übrigens auch.
@mersin
Ich würde ihm keine Medikamente geben, die dir mal verschrieben worden. Bitte wendet euch an einen Arzt oder an eine Apotheke. Wir dürfen hier keine Ferndiagnosen stellen und das aus gutem Grund. Und ich schließe mich an. Rezepte auf "Fernvermutung" sind unseriös!!
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Er hat die Bestellung storniert, war kein Problem. Am Samstag wurde er allerdings von einem Arzt in Kassel angerufen, der mit ihm Stück für Stück seine Beschwerden durchgegangen ist. War ein Orthopäde. Er sagt, hauptsächlich würden die Medikamente von Privatpatienten gekauft werden. Die Preise seien deutlich geringer als die in der Apotheke und daran seien auch die Privatpatienten gehalten, möglichst günstig zu kaufen. So ganz unseriös fand ich es dann doch nicht. Nun war er heute beim anderen Arzt und siehe da, er bekommt Tramadol verschrieben. Er kann 3 x max 500 mg nehmen, finde ich sehr viel!!!
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Zitat:
von
mersin2 Am Samstag wurde er allerdings von einem Arzt in Kassel angerufen, der mit ihm Stück für Stück seine Beschwerden durchgegangen ist. War ein Orthopäde.
Wie kam es zu diesen Anruf? Durch die Stornierung? Ganz ehrlich, ich finde auch das sehr unseriös. Wer bestätigt denn, dass er wirklich Arzt ist?
Niemals würde ich das glauben, wenn man mich anruft.
Es gibt zahlreiche Internetapotheken. Dort schickt man das Rezept seines Arztes hin, den man gegenüber saß und den man kennt. Dann bekommt man das Medikament auch billiger zugeschickt. Das ist so bei Apotheken aus dem Internet.
Schlecht ist es sicher nicht, aber man erhält leider keine Beratung zur Einnahme, was in realen Apotheken möglich ist.
Ich kaufe hin und wieder in Online-Apotheken ein, aber nur Dinge, die ich kenne und die man gefahrlos dort erwerben kann.
Medikamente auf Rezept hole ich aus der Apotheke im Ort.
Gut ist, dass er jetzt beim Arzt war und etwas anderes gegen die Schmerzen bekommt.
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Hallo mersin,
das Ziel einer Behandlung mit Schmerzmitteln ist möglichst Schmerzfreiheit bezw. Schmerzverminderung herzustellen. "Gesund" ist kein Schmerzmittel. Die dazu erforderliche Risiko-Nutzenabwägung sollte daher besser ein Arzt vornehmen. Dies ist jetzt geschehen, und insofern läuft alles in richtigen Bahnen.
Angesprochen wurde aber auch ein Problem, dem ich auch schon häufiger gegenüber gestanden habe: Gesundheitliche Probleme außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten. Ich habe in dieser Situation dann häufiger zunächst per Telefon mit einem diensthabenden Arzt abgeklärt was zu tun ist. Dies mal mit dem Ergebnis, dass eine Vorstellung zu erfolgen hat, oder auch dass Abwarten noch "erlaubt" ist.
In dem von Dir geschilderten Fall ging es nicht um die Erstellung einer Diagnose. Die stand ja fest (Bandscheibenvorfall). Da dein Schwager Diclo nicht gut vertragen hat und die Schmerzlinderung auch nicht genügend war, bin ich schon der Meinung, dass ein Wechsel zu einem anderen Schmerzmittel, nach Abfrage persönlicher Risiken, durchaus auch fernmündlich, durch einen Arzt erfolgen kann.
Ich gehe auch davon aus, dass es tatsächlich ein Arzt ist, der mit der Apotheke zusammenarbeitet, da sich sonst der Apotheker strafbar machen würde.
Liebe Grüße Ulrike
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Der "Arzt", wenn er denn einer war, hat gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen und damit seine Approbation riskiert.
Zitat:
„(3) Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen.“
Nur die ausschließliche Fernbehandlung ist unzulässig Fernbehandlung ist also z.B. nicht zu beanstanden, wenn
- Arzt sich selbst vom Zustand des Patienten in einer vorangegangenen Untersuchung überzeugt hat und in der konkreten Situation die Fortsetzung der Behandlung aus der Ferne verantworten kann
- er arbeitsteilig auf die Befunde oder Vorbehandlung anderer Kollegen vertrauen darf
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Ich weiß jetzt nicht so genau wie auslegungsintensiv "ausschließlich" und "Vorbehandlung durch andere Kollegen" ist, aber an z.B. Wochenenden habe ich immer bei Unsicherheiten die Gesundheit meiner Kinder betreffend, im nächstgelegenem Krankenhaus mit Kinderstation angerufen und einem Kinderarzt das Problem geschildert. Dieser hat mir dann gesagt, ob wir kommen müssen oder nicht.
Aber auch in einem anderen Fall (60 km entfernte Klinik) hat ein fremder Internist, nach Schilderung der Problemlage, telefonisch entschieden, dass noch beobachtet werden kann.
Haben die alle gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen?
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Ich denke mal nicht, denn sie haben keine Diagnosen erstellt, keine Behandlungen ange-/verordnet, keine Medikamente verschrieben.
Und ich denke mal, wenn sie nur den geringsten Verdacht hätten, dass es etwas Schwerwiegendes ist, hätten sie dich hinbestellt.
Also so interpretier ich das, aber dazu können andere User sicherlich mehr sagen:D
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Zitat:
von
lucy230279 Ich denke mal nicht, denn sie haben keine Diagnosen erstellt, keine Behandlungen ange-/verordnet, keine Medikamente verschrieben.
Und ich denke mal, wenn sie nur den geringsten Verdacht hätten, dass es etwas Schwerwiegendes ist, hätten sie dich hinbestellt.
Also so interpretier ich das, aber dazu können andere User sicherlich mehr sagen:D
So ist das auch, jedenfalls kenne ich das so.
Wegen einer banalen Erkältung mit wenig bis gar keinem Fieber z.B. kann man schon abwägen, ob 50 km in die nächste Klinik unbedingt gefahren werden müssen oder ob man warten kann, bis am Montag der Hausarzt wieder da ist. Kommt aber IMMER auf das Alter des Patienten und vor allem auf die Begleitumstände an.
In der Regel ist es aber schlichtweg nicht erlaubt (siehe auch Zitat Starbug), daß einen ein fremder Arzt anruft und irgendwas verschreiben will.
Ich persönlich finde die Aussage mit den Privatpatienten schon mehr als zweifelhaft. Aber nun gut, es ist ja GsD anders gelaufen und der Schwager hat nun von einem Arzt, der ihn persönlich gesehen hat, ein Rp. bekommen.
Grüße, Andrea
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Hallo,
ich glaube, liebe Ulrike 2000, du hast hier etwas entscheidendes überlesen. Ein fremder Arzt aus Kassel rief einfach so bei dem Patienten an und nicht andersrum!
Wenn der Patient einen Arzt anruft, dann weiß er auch, dass da tatsächlich ein Arzt am anderen Ende sitzt.
Was aber hier in diesem Fall nicht sicher ist und ich behaupte einfach, dass meine Vermutung stimmt, denn er rief einfach so nach der Stornierung an. Wer macht sowas? Und die Aussage, dass dort eher Privatpatienten bestellen, finde ich äußerst fragwürdig!
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Hallo,
ich hatte das so verstanden, dass der Schwager den Fragebogen bereits ausgefüllt hatte. Das heißt die Kontaktaufnahme ist durch den Schwager erfolgt. Die Bewertung (gegebenenfalls Rezept) hat dann ein Arzt vorgenommen.
Ob der Anruf des Orthopäden dann eher im Rahmen der Fürsorge geschehen ist, oder aus Kundengewinnungsgründen, weiß ich natürlich auch nicht.
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Zitat:
von
Ulrike 2000 Ich weiß jetzt nicht so genau wie auslegungsintensiv "ausschließlich" und "Vorbehandlung durch andere Kollegen" ist, aber an z.B. Wochenenden habe ich immer bei Unsicherheiten die Gesundheit meiner Kinder betreffend, im nächstgelegenem Krankenhaus mit Kinderstation angerufen und einem Kinderarzt das Problem geschildert. Dieser hat mir dann gesagt, ob wir kommen müssen oder nicht.
Aber auch in einem anderen Fall (60 km entfernte Klinik) hat ein fremder Internist, nach Schilderung der Problemlage, telefonisch entschieden, dass noch beobachtet werden kann.
Haben die alle gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen?
Und was, wenn es nach dem Telefonanruf deinem Kind plötzlich rasend schnell schlechter gegangen wäre und auf der Fahrt ins Krankenhaus wäre es gestorben?
Dann hättest du den Arzt verklagt, weil er dir gesagt hat, du kannst ruhig abwarten und musst nicht in die Klinik.
Und weißt du was, der Arzt wäre dran gewesen.
Das fällt genau aus diesem Grund darunter.
Wenn ich den Patienten nicht persönlich kenne (als Hausarzt oder Kinderarzt z.B.) oder schriftlich einen Arztbrief von einem Kollegen vor mir habe, dann mache ich mich potentiell strafbar, wenn ich Behandlungsempfehlungen (Abwarten ist auch eine!) oder Diagnosen gebe.
Aus diesem Grund geben wir hier in diesem Forum auch keine Behandlungsempfehlungen oder stellen Ferndiagnosen.
p.s.: Die angegebene Seite über die hier diskutiert wird, gibt es nicht mehr, so viel zur Seriosität
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Hi StarBug,
es gibt sie noch die Seite! Bekommst du per PN von mir.
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Also ich hatte bisher bei meinen Kindern 2x den Fall, dass lt. Telefonauskunft kein akuter Handlungsbedarf bestehe.
Fall 1 war Fieber 39 Grad bei 11 Monate altem Kind ohne jegliche Begleitsymptomatik an Heiligabend. Da hatte ich Kontakt zu einer Kinderärztin im Kh, die mein Kind nicht kannte.
Fall 2 war Auskunft durch Kinderarzt im KH, der mein Kind kannte. Es gab 2 Symptome, wovon mich eins beunruhigt hat. Da hätte ich nach Telefonauskunft noch warten dürfen. Kurz danach kam 3. Symptom und ich habe mich dann trotzdem auf den Weg zum KH gemacht. Unterwegs 4. Symptom und in KH dann Aufnahme auf Intensiv, da Überwachung nötig war.
In so fern überrascht es mich ein bischen, dass das von Dir ins Netz gestellte Fernbehandlungsverbot so eng ausgelegt wird. (Fall 2 wäre aber nicht unter Fernbehandlungsverbot gefallen, da Kind dem Arzt bekannt war)
Aber gerade bei Kindern ist der Wochenenddienst schon ein Problem. Was nützt mir z.B. die Vorstellung meines Kindes beim Orthopäden (weil der gerade Notdienst hat), wenn der keinerlei Instrument hat, um meinem Kind überhaupt ins Ohr schauen zu können.
Wenn unsere Diskussionen jetzt zum Rückzug eines zweifelhaften Anbieters im Netz geführt haben, dann würde ich doch sagen, gut dass wir mal drüber gesprochen haben.
MfG Ulrike
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@Ulrike 2000
Es gibt Notdienste zum Wochenende die man telefonisch beauftragt einen Bereitschaftsarzt zu schicken. Man muss vorher natürlich schildern um was es geht.
Wenn alle Stricke reißen, dann fährt man ins Krankenhaus!
Ich selbst habe vor 2 Jahren zum Wochenende einen Bereitshaftsarzt zu mir nach Hause bestellt. Weiß also, dass man auch zum Wochenende ärztlich versorgt werden kann, vom Arzt der darin fachlich etwas versteht.
In Zeitungen steht außerdem wer Bereitschaft hat und wenn dort zum Beispiel steht, dass es ein Orthopäde ist, man hat Fieber mit starkem Husten, dann gehe ich in ein Krankenhaus oder rufe den ärztlichen Bereitschaftsdienst an, der dann den richtigen Arzt schickt.
Diese Diskussion hier führte nicht zur Schließung des Portals, leider!
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Zitat:
von
Ulrike 2000 Was nützt mir z.B. die Vorstellung meines Kindes beim Orthopäden (weil der gerade Notdienst hat), wenn der keinerlei Instrument hat, um meinem Kind überhaupt ins Ohr schauen zu können.
Wie kommst Du auf die Idee, daß ein Orthopäde einem Kind bzw. auch Erwachsenen nicht ins Ohr schauen kann??
Auch Fachärzte haben die nötigen Instrumente und Kenntnisse über Medikamente, um ihren ärztlichen Notdienst ausüben zu können.
Es ist ein schwer verbreiteter Irrtum, daß z.B. ein Urologe keine Erkältung behandeln kann oder ein Gynäkologe keinen Hexenschuß. Oder eben ein Orthopäde keine Gastritis behandeln kann.
Auch in einem KH kann einem ein Arzt o.g. Fachrichtungen begegnen und trotzdem wird man behandelt. Nicht immer hat jede Fachrichtung auch im KH einen diensthabenden Arzt in den Ambulanzen zur Verfügung.
Das war jetzt völlig OT, aber vielleicht helfen solche Diskussionen auch einfach, daß mal ein wenig mehr nachgedacht wird über manche Vorurteile!
Grüße, Andrea
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@ Muschel,
meine Tochter war 4 Jahre alt und der niedergelassene Orthopäde hatte kein passendes Instrument um ihr ins Ohr schauen zu können. Gehe mal davon aus, dass ein niedergelassener Urologe mir aus dem gleichen Grund auch nicht hätte weiter helfen können.
Ohr ist halt spezifisch Allgemeinmedizin-HNO und Kind ist dann noch mal zusätzlich spezifisch. Gehe aber davon aus, dass sowohl Urologe als auch Orthopäde in der Lage sind nach dem Blick ins Ohr zu sehen, wo das Problem liegt, und wie weiter vorzugehen ist.
Hatte aber auch schon das Problem, dass ein Arzt im Bereitschaftsdienst einen undurchlässigen Blasenkatheter nicht wechseln wollte und auf Urologen verwiesen hat.
Gruß Ulrike
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Hallo Ulrike,
da nicht jeder Arzt einen sup. Blasenkatheter wechselt, weil er es nicht kann oder will, bin ich bisher immer in ein Kh gegangen, wenn mein Urologe bereits Feierabend hatte oder es an einem Wochenende zu Problemen kam.
Mit einem Kind, was an einem Wochenende erkrankt und hohes Fieber hat, würde ich ebenfalls in ein Krankenhaus gehen. Abklärung am Telefon wäre für mich jedenfalls tabu!
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Hallo wheelchairpower,
dass Problem mit dem Blasenkatheter haben wir dann so gelöst, dass der behandelnde Urologe zu uns gekommen ist.
Die vom Bereitschaftsarzt vorgeschlagene Alternative wäre ein Krankentransport ins nächstgelegene KH mit Urologie gewesen. Wir sollten dann aber von einer stationären Aufnahme ausgehen, weil nur ambulant mit anschließenden Rücktransport, wäre wohl unwahrscheinlich. Dies wäre aber eine große Belastung für den Patienten gewesen. War dann schon sehr glücklich, dass der Urologe gekommen ist.
Bezüglich Fieber habe ich dann eher auch abgewartet was passiert. So lange es meinem Kind unverändert gut ging, habe ich dies nicht immer abklären lassen.
Bestand aber z.B. Fieber und Husten bin ich selbstverständlich zum Arzt. Auch wenn das Fieber länger als 2 Tage anhielt.
Liebe Grüße Ulrike
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Zitat:
von
Ulrike 2000 Hallo wheelchairpower,
dass Problem mit dem Blasenkatheter haben wir dann so gelöst, dass der behandelnde Urologe zu uns gekommen ist.
Die vom Bereitschaftsarzt vorgeschlagene Alternative wäre ein Krankentransport ins nächstgelegene KH mit Urologie gewesen. Wir sollten dann aber von einer stationären Aufnahme ausgehen, weil nur ambulant mit anschließenden Rücktransport, wäre wohl unwahrscheinlich.
Ja, einen Uro der nach Hause kommt hatte ich auch schon.
Aber das man stationär aufgenommen wird, wenn man zum KW kommt, ist falsch. Auch im Kh ist es möglich ein Wechsel ambulant durchzuführen, egal ob man mit dem KTW fährt oder nicht.
Ich weiß das aus persönlichen Erfahrungen, trage einen Katheter.
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@ Wheelchairpower,
ich kann Dir nur schreiben, wie es mir gesagt wurde. Steige aber so wie so nicht ganz durch, wann eine ambulante Behandlung im KH erfolgen darf und wann nicht.
Seit ein paar Jahren (ca 10) gibt es wohl die Regelung, dass KH-Ärzte nicht noch zusätzlich eine Ambulanz betreiben dürfen, so fern es niedergelassene Ärzte dieser Fachrichtung gibt. Es gibt dann aber den Umweg, eine ambulante Behandlung als Prüfung zur stationären Aufnahme vorzunehmen. Ob man jetzt davon ausging, dass diese Prüfung dann mit "Ja" geendet hätte, (gut möglich, da noch Vielzahl an anderen Beeinträchtigungen vorlag, halt multimorbid) oder ob diese Aussage andere Hintergründe hatte, weiß ich auch nicht.
Habe aber auch schon mal das Umgekehrte erlebt. Ein bestimmtes Medikament (innerhalb der Krebstherapie) durfte nur ambulant gegeben werden. Da ist dann eine Frau morgens entlassen worden, bekam dann das Medikament und wurde abends wieder eingeliefert. Es gibt halt manchmal abrechnungstechnische Vorgaben, (nicht unbedingt zum Wohl des Patienten) die die Ärzte zum "tricksen" (zum Wohl des Patienten) zwingen.
Liebe Grüße Ulrike
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Jedes Kh, jedenfalls die die ich kenne, hat eine Ambulanz. Dorthin fuhr ich bisher immer, wenn mein Katheter zum Wochenende nicht mehr durchlässig war, auch nicht durch eine Spülung oder wenn er mal raus rutschte. Alles ohne weitere Komplikationen und ohne Aufnahme.
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Zitat:
Seit ein paar Jahren (ca 10) gibt es wohl die Regelung, dass KH-Ärzte nicht noch zusätzlich eine Ambulanz betreiben dürfen, so fern es niedergelassene Ärzte dieser Fachrichtung gibt.
Das verstehe ich jetzt aber nicht. Das Krankenhaus, indem ich dieses Jahr schon 2 mal lag, hat mehrere Ambulanzen, unter anderem eine für Innere Medizin und hier behandeln ausschließlich Ärzte des Krankenhauses. Bin da in weitergehender Behandlung meines Oberarztes.
Und ich kenne nur Kliniken mit Ambulanzen..
Wo hast du denn diese Info her?
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Ja, eben genau diese Aussage verstehe ich auch nicht.
Ich habe übrigens den Katheter bereits seit 18 Jahren und eben genug Erfahrung gesammelt in Ambulanzen der Krankenhäuser und in Uro-Praxen.
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Was Du jetzt meinst ist die Notfallambulanz. Die scheint eine Zwitterfunktion zu haben. Du zahlst 10 Euro, unabhängig davon, ob Du diese Gebühr schon für das Quartal entrichtet hast. Ist somit nicht voll integriert in das System der niedergelassenen Ärzte. Aber wie bereits gesagt, steige ich durch das Abrechnungssystem so wie so nicht durch.
Empfinde es eigentlich auch als Unverschämtheit, was den Ärzten noch zusätzlich an Abrechnungstechnischen Finessen zugemutet wird. Was sollen die denn noch alles wissen? Der menschliche Körper ist schon kompliziert genug. Pharmokologisch auf dem laufenden zu sein ist auch notwendig und beansprucht auch Zeit. Dann aber auch noch den Durchblick durch die Bugettierung haben zu müssen, um nachher nicht noch Geld dabei legen zu müssen, finde ich schon übermäßig viel verlangt.
Auch über unternehmerisches Wissen muß ein niedergelassener Arzt verfügen. Dies alles unter einen Hut zu kriegen, stelle ich mir gewiß nicht einfach vor.
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Zitat:
Was Du jetzt meinst ist die Notfallambulanz
Ich rede nicht von einer Notfallambulanz, ich bin in der Ambulanz für Innere Medizin in der Uniklinik Halle/Salle als ganz normale Patientin geführt, hab da meine Termine usw.
Das hat mit der Notfallambulanz überhaupt nichts zu tun. Ich zahl auch keine 10,- EUR weil ich mich normal überweisen lassen kann.
Zitat:
Aber wie bereits gesagt, steige ich durch das Abrechnungssystem so wie so nicht durch.
Muss man doch auch net. Ich versteh es auch nicht, aber es interessiert mich auch nicht wirklich, was da "hintenrum" abgeht. Wichtig ist mir, dass ich als Patient behandelt und wahrgenommen habe.
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Da ich von außerhalb der Praxissprechzeiten (abends, Wochenende und Feiertage) schrieb, meine ich natürlich die Notfallambulanz. Und da fahre ich hin, wenn ich Probleme habe ohne stationär aufgenommen zu werden.
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Bezüglich Ambulanz.
Als es diese Änderung noch nicht gab, bin ich mit meinen Kindern in die Ambulanz des Kinderarztes gegangen, der gleichzeitig Chefarzt der Kinderstation des KH war. Ich konnte dann da auch Vorsorgeuntersuchungen machen lassen.
Nach dem das Gesetz zum Schutz der niedergelassenen Ärzte geändert wurde, war dies nicht mehr so möglich.
Diese Ambulanz im KH besteht auch weiterhin, aber eher in Form der Notfallambulanz.
Das "tricksen" mit Prüfung zur stationären Aufnahme war erforderlich, um eine Untersuchung bei einem speziellen Facharzt zu bekommen, weil er rein ambulant nicht tätig werden durfte. Von diesem Prinzip sind aber z.B. Nachuntersuchungen, die auf einer zuvor durchgeführten Behandlung beruhen, ausgenommen.
Ich berichte nur von gemachten Erfahrungen. Die näheren Hintergründe dazu liegen auch für mich im Dunkeln.
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@ Lucy,
Unikliniken handhaben das meistens so wie von Dir beschrieben, wir überweisen auch Pat. an die diversen Unikliniken in der Nähe bei speziellen Sachen/Fragestellungen.
@ Ulrike,
welches Gesetz meinst Du? Beziehst Du Dich auf "normale" Krankenhäuser oder auf Unikliniken?
Irgendwie meine ich, Du bringst hier einiges durcheinander.
Zitat:
Empfinde es eigentlich auch als Unverschämtheit, was den Ärzten noch zusätzlich an Abrechnungstechnischen Finessen zugemutet wird. Was sollen die denn noch alles wissen? Der menschliche Körper ist schon kompliziert genug. Pharmokologisch auf dem laufenden zu sein ist auch notwendig und beansprucht auch Zeit. Dann aber auch noch den Durchblick durch die Bugettierung haben zu müssen, um nachher nicht noch Geld dabei legen zu müssen, finde ich schon übermäßig viel verlangt.
Was bitte haben Abrechnungsmodalitäten von niedergelassenen Ärzten hier zu suchen?
Grüße, Andrea
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Ihr scheint völlig vom Thema abgekommen zu sein, hier ging es doch ursprünglich um das Bestellen von Medikamenten über das Internet, oder?
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Richtig, man kommt oft bei einem Thema mal vom eigentlich ab. Ist normal finde ich. Oder?
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Das mag sein aber nicht über mehrere Seiten hinweg!
Also zurück zum Thema
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Es wäre doch nett, wenn man darum bittet, denn der Ton macht die Musik. ;)
Nichts desto trotz, führt diese momentane Diskussion zu keinem Ergebnis, deswegen sollten wir der Aufforderung wohl nachkommen. :)