von
Ulrike 2000 Ich weiß jetzt nicht so genau wie auslegungsintensiv "ausschließlich" und "Vorbehandlung durch andere Kollegen" ist, aber an z.B. Wochenenden habe ich immer bei Unsicherheiten die Gesundheit meiner Kinder betreffend, im nächstgelegenem Krankenhaus mit Kinderstation angerufen und einem Kinderarzt das Problem geschildert. Dieser hat mir dann gesagt, ob wir kommen müssen oder nicht.
Aber auch in einem anderen Fall (60 km entfernte Klinik) hat ein fremder Internist, nach Schilderung der Problemlage, telefonisch entschieden, dass noch beobachtet werden kann.
Haben die alle gegen das Fernbehandlungsverbot verstoßen?