Ich soll einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, hat mir der Doc empfohlen. Oops...
Hat jemand eine Ahnung wie und wo das geht? Allerliebste Grüße Purzel
Ich soll einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, hat mir der Doc empfohlen. Oops...
Hat jemand eine Ahnung wie und wo das geht? Allerliebste Grüße Purzel
Liebe Purzel,
das ist verhältnissmäßig unkompliziert. Man holt sich einen Antrag. Den gibt es bei dem Bürgerbüro, dem Gemeindeamt, beim Gesundheitsamt, Versorgungsamt oder oder oder......
Das ist von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich (Du weißt, dieser blöde Förderalismus, jeder macht`s wie er will).
Den füllst Du aus, ist ziemlich einfach, Name , Adresse, geb.Datum Krankheit.
Dann wieder abgeben, meist da, wo man den Antrag geholt hat. Das Versorgungsamt
prüft den Antrag, indem es Deinen Arzt interviewt und dann nach Aktenlage. Du wirst in der Regel nicht noch einmal von dort zur Untersuchung geladen. Das geschieht nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn das Amt sich kein richtiges Bild aus der Aktenlage machen kann.
Dann bekommst Du irgendwann den Behindertenausweis. Wenn die Behinderung mindestens 50 % beträgt (auf Dauer), kannst Du ohne Abzüge mit 63 in Rente gehen, bzw. 63 und ein paar Monate, je nach dem, wann Du geboren bist. Der Behindertenausweis ersetzt also in gewissem Umfang das Erreichen der Altersgrenze für die normale Altersrente ab 65. Ab 50 % Behinderungsgrad kannst Du auch wählen, ob Du einen Behindertenfahrtausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel möchtest, oder eine 50% Ermäßigung für die Kfz Steuer. Naja, und einen Steuerfreibetrag gibt es auch noch.
Das ist alles ganz nett, aber eigentlich wäre man lieber gesund. Ich hoffe, Deine Behinderung wird Dir nicht allzuviel Lebensqualität wegnehmen.
Gruß
katzograph
Das Gegenteil einer großen Wahrheit ist eine andere Wahrheit.
Niels Bohr
Hallo Purzel,
neben dem Ausfüllen des Antrags - wie von katzograph beschrieben - müssen aussagekräftige Befundberichte beigefügt werden. Sonst ist eine Beurteilung nach Aktenlage nicht möglich. Sinnvoll ist auch ein Schriftstück von dir selbst, indem du aufschreibst welche Einschränkungen du hast und wie sich diese Einschränkungen im Alltag äußern. Dabei ist es wichtig, die Balance zu halten. Also nicht runtermachen und auch nicht übertreiben, dafür deutlich und unmissverständlich.
Viel Erfolg
Gruß
Vianne
Huch, da werde ich mich dann im Laufe des Monats drum kümmern, herzlichen Dank für die freundlichen Informationen. Ich brauche den eigentlich nur für den Arbeitgeber, weil ich meine jetztige Arbeit sehr gut ausüben kann mit den Einschränkungen, aber wenn ich eine normale Pflegestation machen müßte, dann sähe das für mich nicht sehr gut aus. Ich liebe meinen Beruf sehr und ich möchte eigentlich wenn es möglich ist fleißig bis zu meinem Rentenalter arbeiten gehen. Aber das schwere Heben bekomme ich trotz Kinaesthetik usw. nicht mehr hin. Das ist eigentlich sehr schade und es ist mir peinlich. Ich würde es nicht gut finden, wenn ein Kollege für mich mit heben müßte. Da wir immer wieder Umstrukturierungen haben, ist dieser Ausweis für mich schon wichtig. Ich mach mich dann mal auf die Suche nach dem Papierkram. Der Doc hat mir heute bescheinigt, daß der linke Arm nur noch 40 % seiner normalen Kraft hat, wegen der Muskelatrophien, in der Hand und am Bizeps. Liebe Grüße und nochmals ganz herzlichen Dank. Purzel
Hallo Purze1,
es geht auch ganz einfach, einen formlosen Antrag an das Versorgungsamt stellen, dann schicken die Dir die Unterlagen zu (Antrag, Befreiung des Arztes von der Schweigepflicht etc pp). Wenn Du Krankenberichte hast, beifügen, ansonsten holen die sich alles vom Hausarzt.
Im Berufsleben gibt es für die Behinderten besonderen Schutz bei einer Kündigung. Es muß dann eine Anmeldung der Kündigung beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (früher Gewerbeaufsichtsamt)gestellt werden, die müssen zustimmen, sonst nix Kündigung. Du erhälst zusätzliche Urlaubstage wegen größerem Erholungsbedarf und der Arbeitgeber muß weniger Ausgleichsabegabe (Strafe) zahlen, wenn er bisher keine oder zu wenig Behinderte beschäftigt hatte. Natürlich muß er den Arbeitsplatz und die Abläufe so gestalten, dass Du die Arbeit auch schaffen kannst. Nach meinen Erfahrungen wird da aber nicht viel passieren. Entweder man schafft es oder man ist bald draußen. Natürlich wünsche ich Dir, dass Dein Arbeitgeber zu den Netten gehört, die alles richtig machen.
Gruß
katzograph
Hi,
du hast die Möglichkeit den Antrag hier http://www.bezirksregierung-muenster...len/index.html runterzuladen, oder online auszufüllen.
Was die Kündigung angeht, muss bevor du gekündigt wirst, das Integrationsamt eingeschaltet werden. Nicht, wie katzograph schrieb,beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (früher Gewerbeaufsichtsamt)gestellt werden
Ganz lieben Dank Katzograph.
Ich bin DRK Schwester, dh. in der Schwesternschaft, was eine recht gute Sache ist.
Die haben für ihre Schwestern sogar Altenheime und wenn man möchte kann man ein Schwesterngrab ;-)) in Anspruch nehmen, wenn man dann verstorben ist. Die Mitgliedschaft garantiert mir sogar einen Arbeitsplatz und ist aus den " normalen" Gründen nicht kündbar. Was Behinderungen usw. betrifft, da habe ich mit der Schwesternschaft als Arbeitgeber sicherlich keinerlei Probleme. Die Schwesternschaft ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, was solche Dinge betrifft. Man muß das natürlich schriftlich haben. Allerliebste Grüße Purzel
Oh, das ist ja praktisch,- Wheelchairpower, danke! Dann brauch ich ja gar nicht durch die Gegend fahren. Danke ! LG Purzel
Solche Anträge, kann man in der Regel aus der zuständigen Online-Behörde bekommen.
huch, Online-Behörde. Da wußte ich nicht mal daß es soetwas gibt. Ich denke das wird für viele eine große Hilfe sein! Lg Purzel