Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Hallo ihr lieben,
da ich viel auf Reisen bin und mein zahnmedizinischer Zustand alles andere als rosig ist, dachte ich mir, dass es sinnvoll wäre, meine entsprechenden Unterlagen immer bei mir zu haben.
Meine unteren Weisheitszähne müssten zum Beispiel bald raus, es wurde aber erst vor 2 Wochen ein Röntgen meines gesamten Kieferraums angefertigt.
Ich möchte nun natürlich verhindern, dass das wieder geschehen muss.
Ich habe nun also bei meiner Zahnärztin angefragt, welche sofort gemauert hat. Datenschutz, geht nicht, geben wir nicht raus. Habe nur ein Dokument bekommen, auf dem vermerkt wurde, was bei meinen letzten 2 Terminen alles gemacht wurde.
Ist das rechtens so? Was haltet ihr von meinem Vorgehen?
Grüße,
Godwyn
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Hallo Godwyn!
Grundsätzlich hast Du kein Anspruch auf die Orginalaufnahme, im KH konnte man Kopien von der Aufnahme anfertigen und diese dem Patienten überlassen, ob die Zahnarztpraxis dafür ausgerüstet ist, weiß ich nicht.
Hier kannst Du nachlesen, was die kassenärztliche Vereinigung dazu schreibt:
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Zunächst einmal muss ich mich entschuldigen, dass ich die Diskussion erst jetzt gesehen habe. Bei mir ist es so gewesen, dass ich in den letzten Jahren bei einigen Zahnärzten gewesen bin. Ich habe da einfach ziemlich Pech gehabt, und letztendlich ist man nur im Zahn Ambulatorium der Krankenkasse ehrlich mit mir umgegangen. Aber ich habe es geschafft, auch bei einem der niedergelassenen Zahnärzte eine Kopie des Röntgenbildes zu erhalten. Allerdings gilt das eben leider nur für Kopien und nicht für Originale, aber mit Datum ist das meines Erachtens besser als nichts.
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Mich würde auch interessieren, wie das Ganze offiziell geregelt ist. Leider funktioniert der Link von oben zur KVZ-Berlin nicht mehr. Hat jemand hierzu aktuelle Informationen? Vielen Dank! :)
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Hallo Phillip!
Grundsätzlich ist es so, daß Rö-Aufnahmen Eigentum des ZA sind und nicht des Patient, obwohl diese vom Pat (KK) bezahlt wurden. Der ZA ist verpflichtet, die Aufnahmen 10J lang aufzubewahren.
Wenn der Pat den ZA wechseln will, dann kann der neue ZA die Rö Aufnahmen beim ehemaligen ZA anfordern, muß sie dann aber zurückgeben, wenn er sie gesichtet hat.
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Hallo Josie,
super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe! :)
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Vielen Dank für die Erklärungen! Leider kann ich den Link auch beim Entfernen der Klammern nicht öffnen, aber unabhängig finde ich es spannend, dass es nicht möglich ist, ein Duplikat zu erhalten (bei einer Kopie ist die Qualität halt leider nicht ganz so gut). Und was ist, wenn ein Zahnarzt sich weigert, dem anderen Zahnarzt die Aufnahmen zu borgen?
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Hallo!
Zitat:
Und was ist, wenn ein Zahnarzt sich weigert, dem anderen Zahnarzt die Aufnahmen zu borgen?
Dazu ist er verpflichtet, man kann sich da auf den § 28 der Röntgenverordnung berufen, dadurch sollen nämlich Doppeluntersuchungen bzw. eine doppelte Strahlenbelastung für den Patienten vermieden werden.
AW: Unterlagen vom Zahnarzt anfordern?
Zitat:
von
josie Dazu ist er verpflichtet, man kann sich da auf den § 28 der Röntgenverordnung berufen, dadurch sollen nämlich Doppeluntersuchungen bzw. eine doppelte Strahlenbelastung für den Patienten vermieden werden.
Ja, das macht natürlich Sinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich ein Arzt dann noch ernsthaft langfristig weigern kann.