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Thema: finanzielle untestützung

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In dieser Diskussion geht es um "finanzielle untestützung" im "Der kleine Patient" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #11
    Frosch
    Gast

    Standard AW: finanzielle untestützung

    @ Mandalaya,

    stimme Dir voll und ganz zu, die beiden letzten Beiträge der Moderatoren finde ich auch unmöglich!

  2. #12
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    Standard AW: finanzielle untestützung

    Hi Silvia,

    also Unterhalt muss der Vater normalerweise bezahlen, wir dann nach seinem Gehalt und der DDT berechnet. Aber haste da keinen Unterhaltstitel
    Gehe mal zum Jugendamt und lasse Dich beraten, denn Dein Kind ist noch minderjährig und somit ist das Jugendamt Dein Ansprechpartner, ein Anwalt kann recht teuer sein.

    Sozialhilfe steht Dir nicht zu, wenn Du verheiratet bist.

    Wegen Pflegegeld würde ich mich mal an die Krankenkasse wenden, denn die schicken dann jemanden vom medizinischen Dienst vorbei, der das Ganze prüft, ob Dir so etwas zusteht.

    Lieber Gruß Maggie

  3. #13
    Rettungsassistent Avatar von Patientenschubser
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: finanzielle untestützung

    Solte ich mit meinem Beitrag Silvia beleidigt haben dann tät mir das sehr LEID,
    denn so war das nicht gemeint!


    Aber bisher hat sich Silvia bei mir nciht gemeldet und mir gesagt das sie sich angegriffen gefühlt hat!

    Wie ich ihren Beitrag gelesen haben habe ich bereits geschrieben!
    Das hat nichts mit Orthografie zutun oder sonst was! Es geht schon sehr ein deutlig aus ihrem Beitrag hervor was sie uns sagen wollte!

    UND IM ÜBRIGEN MUSS MAN NICHT IN ALLES IRGENDETWAS HINEIN LESEN WAS SO NIRGENDS STEHT - nicht mal zwischen den Zeilen!!!
    wenn ihr versteht ws ich meine!

    Gruß vom Schubser


    __________________________________________________ _____
    "Was soll das heißen, ich hätte KEINE Gefühle?
    Ich bin immerhin schmerzempfindlich!"





  4. #14
    Sunflowers
    Gast

    Standard AW: finanzielle untestützung

    Hallo Silvia,

    wenn dein jetziger Mann deinen Sohn adoptiert hat oder die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, dann erst bekommst du kein Unterhalt gezahlt. Wurde beides nicht durchgeführt, dann würde deinem Sohn Unterhalt zustehen. Wenn sein Vater nicht zahlt, tritt das Jugendamt ein und streckt das Geld vor.
    Ausserdem erhältst du Kindergeld von der Kindergeldkasse.

    An alle anderen:
    Silvia erhält bereits Pflegeld und möchte noch zusätzlich zum Pflegegeld Unterstützung beantragen.

    Steht hier:
    meine frage da ich pflegegeld für mein sohn bekomme möchte ich fragen ob mein sohn vieleicht sozialhilfe bekommen kann ?

    LG
    Sandra

  5. #15
    Rettungsassistent Avatar von Patientenschubser
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    Dahoim
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    16
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: finanzielle untestützung

    ich habe beim "googlen" eben noch was interessantes gefunden.
    Der Fall ist ein "bisschen" so wie bei dir nur eben ganz anders....

    Hierbei ist für dich sicherlich die letzten Antwort - ganz unten auf der Seite - des Anwalts wichtig!

    klick mich

    Wenn du dich dort anmeldest, wirst du sicherlich auch deine Frage(n) beantwortet bekommen....

    gruß Schubser


    __________________________________________________ _____
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  6. #16
    Arzt (Urologie) Avatar von urologiker
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    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Cool AW: finanzielle untestützung

    Zitat von Frosch Beitrag anzeigen
    @ Mandalaya,

    stimme Dir voll und ganz zu, die beiden letzten Beiträge der Moderatoren finde ich auch unmöglich!
    Nun mach mal halblang. Da schreibt einer etwas, was man nur durch Mutmaßungen versteht, man fragt amüsiert nach und bekommt hier ein empörtes Echo. Statt einer Antwort!

    logiker

    btw: ich bin Bereichsmoderator und habe hier genau die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere User

  7. #17
    Frosch
    Gast

    Standard AW: finanzielle untestützung

    Zitat von urologiker Beitrag anzeigen
    btw: ich bin Bereichsmoderator und habe hier genau die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere User
    Das sieht man so direkt aber nicht, da unter Deinem Nickname einfach nur Moderator steht.

    Tschuldigung, war off topic.

    Zum Thema: Ich würde mich an das Sozialamt wenden oder an das Jugendamt, es gibt bestimmt Mittel und Wege, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bekommen, evtl. auch durch Vorlage von ärztlichen Attessten oder Arztbriefen. Nicht jeder, der Gelder bewilligt, hat auch Ahnung von der Materie Körperbehinderung.

  8. #18
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    Standard AW: finanzielle untestützung

    Hi Sandra,

    Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gibt es nur bis zum 12 Lj des Kindes.

    LG Maggie

  9. #19
    Noch neu hier Avatar von silvia
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    12

    Standard AW: finanzielle untestützung

    hallo an alle die mir geschrieben habe
    möchte mich kurz entschuldigen dafür das ich mich nicht so gut
    verständigt habe beim schreiben .
    kurz gesagt :
    ich bekomme nur pflegegeld für meinen 15 jährigen sohn und kein untehalt
    vom vater der unterhalt ging nur zu 6 lebensjahr von meinen sohn da hat das jugendamt dafür bezahlt .
    der vater meines kindes möchte absulut keinen konntakt zu ihm haben .
    und mein jetziger mann hat ihn nicht adoptiert.
    meine frage an euch kann ich vieleicht sozialhilfe für ihn beantragen da mein sohn noch dabei diabetiker ist und extra essen braucht.und das pflegegeld dafür zu wenig ist .bin hausfrau und mutter habe kein eigenes einkommen mein mann arbeitet und muss an seine 3 kinder 800 € unterhalt bezahlen und dann die wohnung und die fixkosten .wir haben gerade nur das kindergeld von was wir leben .
    und das jugendamt hat gesagt zu mir ich bekomme kein unterhalt für meine kinder weil ich verheiratet bin
    Lg silvia

  10. #20
    Aktiver Teilnehmer Avatar von Maggie
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    Standard AW: finanzielle untestützung

    Hallo Silvia,

    Du musst Dich doch nicht entschuldigen, so etwas kann doch mal vorkommen:-)

    Also das mit dem Kindesunterhalt verstehe ich nicht, denn der Kindsvater muss auf jeden Fall Kindesunterhalt zahlen und zwar so lang, bis das Kind sich selber versorgen kann, bzw. bis Ende der Ausbildung. Wie das bei einem behinderten Kind ausschaut, das weiß ich nicht, aber ich denke mal, dass der Kindsvater in so nem Falle noch länger bezahlen muss.
    Das Jugendamt hat Dich da falsch informiert.

    Oder hat da jemand etwas falsch verstanden, denn wenn die Frage um Ehegattenunterhalt gegangen ist, dann hat das Jugendamt recht.

    Ehegattenunterhalt geht nur solange bis man bzw. Frau einen neuen Partner hat.

    Das Jugendamt muss bis zum 12 Lj des Kindes einen Unterhaltsvorschuss bezahlen, das es sich dann beim Kindvater wieder holt und es ist leider weniger, als der Unterhalt der nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen wäre.
    Ob der Vater Deines Kindes Kontakt zu ihm haben möchte oder nicht ist in dem Fall egal, normalerweise muss er Kindesunterhalt zahlen und wenn er nicht möchte, dann muss es eben eingeklagt werden.

    Solltest Du kein Geld für eine Klage haben, dann geh zu einem Anwalt und versuch das mit nem Prozesskostenvorschuss.

    Sozialhilfe wirste streichen können.
    Glaube kaum, dass Du so etwas bekommst, denn Du bist ja verheiratet, da spielt es auch keine Rolle, ob Dein Mann noch für 3 Kinder Unterhalt bezahlen muss.
    Es könnte aber sein, dass ihr Wohngeld bekommt, da musst Du aber bei der zuständigen Stelle, ich glaube Bürgeramt, nachfragen.

    Und solltest Du in Deutschland wohnen, weiß ich auf jeden Fall, dass Deinem Sohn Kindesunterhalt vom Vater zusteht.

    Hole Dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht, geh damit zu nem Anwalt und lasse Dich erst einmal beraten, danach beantragst Du Prozesskostenhilfe und verklagst den Kindsvater auf Unterhalt.

    Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen:-)

    Lieber Gruß Maggie

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