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Thema: finanzielle untestützung

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In dieser Diskussion geht es um "finanzielle untestützung" im "Der kleine Patient" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #21
    Noch neu hier
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    51 Jahre
    Mitglied seit
    24.07.2006
    Beiträge
    48

    Standard AW: finanzielle untestützung

    Hallo Ihr lieben,

    leider ist das nicht so leicht.
    Abgesehen davon das Sylvias Sohn schon über 12 ist würde das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr zahlen,weil Sylvia neu verheiratet ist.
    Das der Kindsvater Unterhalt zahlen müßte stimmt aber wenn er finanziell nicht dazu in der Lage ist,geht Sylvia da leer aus.
    Das kann man aber jedes Jahr überprüfen lassen (Anwalt-Einkommensverhältnisse darlegen).
    Der neue Ehegatte ist ihr und dem Kind gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet,da aber schon Kinder aus einer anderen Ehe Unterhalt bekommen wird nicht mehr genug da sein um da noch Reserven zu haben.

    Versuche mal über die Caritas oder andere Gemeinnützige Stellen einen Beratungstermin zu bekommen,die können Dir sicher alle Möglichkeiten die Du noch hast aufzählen.
    Ansonsten wäre es noch gut wenn Du Dir überlegst evtl.noch in den Sozialverband oder VDK einzutreten,die können Dir bei Anträgen usw. auch sehr gut helfen.
    Möglich wäre auch ein Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherung aber da kenne ich mich nicht aus.


    Liebe Grüße
    Locin32

  2. #22
    Noch neu hier Avatar von silvia
    Name
    silvia
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    53 Jahre
    Mitglied seit
    10.08.2007
    Beiträge
    12

    Standard AW: finanzielle untestützung

    hallo Locin32
    danke für deine antwort
    ja ich werde das auch tun werde mich überall infomieren danke nochmal
    Lg silvia

  3. #23
    Rettungshelfer Avatar von baesle
    Name
    Sabrina
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    41 Jahre
    Wohnort
    Rottenburg
    Mitglied seit
    27.11.2007
    Beiträge
    108

    Standard AW: finanzielle untestützung

    Hallo,
    ich habe von meinem Vatre auch lange unterhalt bekommen. Der von meinem Bruder wollte aber nicht zahlen,da mein Bruder 14 war hat das Jugendamt gesagt er hat recht auf einen eigenen Anwalt.
    Ich weiß nur die haben ihm dann einen Rechtsanwalt gestellt und der hat dann meinen Bruder und sein Recht auf Unterhalt vetreten und nachprüfen lassen ob der Vater zahlungsfähig ist.
    Kosten entsanden für meine Mutter damals keine weil es der Anwalt von einem 14 Jährigen war und dies von Jugendamt übernommen wird. Sicherlich gibt es da auch für dich eine möglichkeit. Das Jugendamt ist aber verpflichtet wenn Du dort nachfragst dich ausreichend zu informieren und dich zu unterstützen.
    Gruß

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