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Thema: was darf man mit Pflegestufe 1 ?

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In dieser Diskussion geht es um "was darf man mit Pflegestufe 1 ?" im "Krankenpflege" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Identität verborgen
    Name
    Anonymisiert
    Mitglied seit
    19.10.2006
    Beiträge
    2.057

    Achtung:
    Anonymisiert ist kein eigenständiger Benutzer. Er dient im Forum dazu, Beiträge anonym zu verfassen, um die Identität des Verfassers zu schützen.

    Standard was darf man mit Pflegestufe 1 ?

    was darf man mit Pflegestufe alleine können ?

  2. #2
    Medizinisches Personal Avatar von MalerWanne
    Name
    Tobias
    Geschlecht
    maennlich
    Alter
    25 Jahre
    Wohnort
    Bad Frankenhausen
    Mitglied seit
    18.06.2025
    Beiträge
    16
    Blog-Einträge
    1
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: was darf man mit Pflegestufe 1 ?

    In Deutschland wurden die Pflegestufen seit 2017 in Pflegegrade umbenannt. Die Pflegegrade (1 bis 5) spiegeln den Grad der Selbstständigkeit und den Pflegebedarf wider. Hier ist eine Übersicht, was man in den einzelnen Pflegegraden im Allgemeinen alleine können kann:


    Pflegegrad 1:
    - Grundlegende alltägliche Aktivitäten wie Essen und Trinken sowie Körperpflege in der Regel selbstständig.
    - Besondere Unterstützung kann gelegentlich nötig sein, jedoch sind die meisten Alltagsfähigkeiten noch vorhanden.


    Pflegegrad 2:
    - Meistens ist man in der Lage, viele alltägliche Aufgaben selbst zu erledigen, benötigt jedoch Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Ankleiden.
    - Einkaufen und Kochen kann oft noch selbstständig durchgeführt werden, jedoch mit eingeschränkter Mobilität.


    Pflegegrad 3:
    - Personen sind oft in der Lage, einige grundlegende Tätigkeiten alleine durchzuführen, benötigen jedoch regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität und bei der Haushaltsführung.
    - Sie können einfache Entscheidungen treffen, aber möglicherweise Hilfe bei komplexeren Tätigkeiten benötigen.


    Pflegegrad 4:
    - Menschen in diesem Pflegegrad sind oft stark eingeschränkt und benötigen umfassende Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilität.
    - Selbstständigkeit in alltäglichen Aktivitäten ist stark vermindert, und viele Tätigkeiten können nur mit Hilfe ausgeführt werden.


    Pflegegrad 5:
    - In diesem Stadium sind Personen in der Regel nahezu vollständig auf die Unterstützung anderer angewiesen.
    - Selbst die grundlegendsten Aktivitäten wie Essen, Körperpflege oder Mobilität müssen in der Regel von Pflegekräften oder Angehörigen übernommen werden.


    Die individuellen Fähigkeiten können je nach persönlicher Situation stark variieren. Es ist wichtig, dass jede Person individuell betrachtet wird. Bei Fragen zu konkreten Pflegebedarfen kann es hilfreich sein, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

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