Hallo zusammen,
meine Mutter hat eine mittelschwere bis schwere Demenz (vom Arzt diagnostiziert).
Die Krankenkasse lehnt die Pflegestufe 1 und die zusätzlichen Betreuungsleistungen ab mit der Begründung, dass meine Mutter keinen Bedarf an Grundpflege hat.
Sie kann sich noch selbst waschen, auch wenn sie es nicht mehr in dem Umfang macht,wie früher.
Als der med. Dienst da war, ging die Frau mit ihr ins Bad und wollte,dass sie ihre Hände wäscht. Sie hat dann nur den Wasserhahn auf- und zugedreht. Im Bericht steht, dass sie den Aufforderungen gefolgt ist. Ich hab Widerspruch eingelegt, aber der wurde auch mit der selben Begründung abgelehnt.
Ich dachte zumindest die zusätzlichen Betreuungsleistungen wären für den Fall da, dass die Pflegestufe 1 nicht erreicht wird.
Jetzt hat die KK ein Schreiben geschickt, in dem sie fragt, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten will, oder zurückziehe.
Stimmt das so mit der Grundpflege? Muss da erst ein Bedarf da sein,damits Leistungen gibt?
Danke euch schonmal für eure Mühe