AW: Intensivpflege Patient
Hallo mision!
Ist deine Oma noch beatmungspflichtig?
Wenn deine Oma die Voraussetzungen für Pflegestufe 3 erfüllt, die wären:
-wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen)
-wenn die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.
Wenn der Pflegedienst zum Einsatz kommt, dann liegt die Summe bei 1612 Euro, in Härtefällen bei 1995 Euro und das wird in der Regel direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet, es kann aber durchaus sein, daß die Summe nicht reicht und privat dazugezahlt werden muß.
Die Pflegedienste können sich damit in der Regel sehr gut aus, ich bin in diesem Bereich leider nicht so bewandert.
Wieviel ihr privat zahlen müßt, kommt immer darauf an, wieviel Std.der Pflegedienst kommt, das kann man pauschal nicht sagen
Die stationäre Pflege ist je nach Einrichtung unterschiedlich, da macht es tatsächlich Sinn, wenn man sich bei verschiedenen Einrichtungen über den Preis informiert.
AW: Intensivpflege Patient
Hallo Mision,
die Intensivpflegepatienten bekommen Pflegestufe 2 bzw. Pflegestufe 3
> häusliche Intensivpflege
Pflegedienst 2015 / 2016 // Angehörige 2015 / 2016
Pflegestufe 2 - 1144 € // 458 €
Pflegestufe 2 - mit Demenz 1.298 € // 545 €
Pflegestufe 3- mit und ohne Demenz 1.612 € // 728 €
Härtefall mit und ohne Demenz 1995 € / -
Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. (Pflegegeld wenn Angehörige pflegen / Pflegesachleistungen bei Einsatz von ambulanten Pflegediensten die rechnen allerdings mit der Krankenkasse selbst ab!).
Wenn die Tages - Machtpflege nicht ausreichend gedeckt werden kann haben Pflegebedürftige Anspruch auf auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, Die Pflegekasse zahlt in dem Fall 1612 €
Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Darin enthalten sind auch die Kosten der morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste der Einrichtungen. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden. (Pflegeversicherung-Gesetz: § 41 SGB XI
Bei Beratungsgesprächen gilt künftig § 37 SGB XI
Ich würde allerdings wenn sich das einrichten lässt hier einmal ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Landesselbsthilfeverband Schlaganfall- und Aphasiebetroffener und gleichartig Behinderter Berlin e.V.
Solche Selbsthilfegruppen gibt es auch in anderen Städten!
Hier ist eine Art Zusammenfassung des Ganzen
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dat...Rat_071114.pdf
Gruss StefanD.