Wann macht der Wechsel Sinn?
Hallo zusammen,
ich helfe einem Geflüchteten seit 4 Jahren bei der Integration. Er hat sogar hier studiert (Mathematik) und ist nun fertig. Mittlerweile hat er einen Job und auch eine Deutsche geheiratet. Er fühlt sich wohl und ist ziemlich aufgeweckt. Sie wollen bald auch eine Familie gründen. Deutsch spricht er auch.
Die Sache ist nun die: Unklar ist immer noch die Sache mit der Krankenkasse. Er war bisher studentisch versichert und soll bei seiner neuen Arbeit nun mitversichert werden. (vorher lief alles über seine Frau)
Ich weiß nicht, wie sich das ändert, wenn seine Frau schwanger wird, sie wusste es auch nicht- Werden die Schwangerschafts-bedingten Untersuchungen dann auch komplett mit abgedeckt, wenn sie in Mutterzeit geht? Nur dann von seiner Versicherung?
Alles sehr verwirrend.
AW: Wann macht der Wechsel Sinn?
Elternzeit wird von der Elterngeldstelle bezahlt, nicht von der Krankenkasse. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate von der Person, die in Elternzeit geht - mindestens 300,00€ Sockelbetrag.
Wer eine Arbeitstätigkeit (sozialversicherungspflichtig) aufnimmt, wird pflichtversichert. Familienversicherung ist erst dann möglich, wenn verheiratet. Vorher ist jeder für sich selbst pflicht (oder freiwillig) versichert.
Voraussetzungen finden Sie hier:
https://www.aok.de/inhalt/familienversicherung/
Gilt nicht nur für die AOK, sondern auch für andere Kassen.
AW: Wann macht der Wechsel Sinn?
Hallo Miba!
Wenn der Mann dann selbstversichert ist, weil er dann arbeitet und die Frau in Mutterschutz geht, dann wird sie bei ihrem Mann mitversichert, genau wie das Kind dann, das nennt man dann familienversichert.
Voraussetzung ist, daß man verheiratet ist, es muß dann bei der KK ein Antrag auf Familienversicherung gestellt werden
AW: Wann macht der Wechsel Sinn?
Guten Tag Miba, ich glaube, es ist nicht so verwirrend wie es aussieht. Das mit dem Sockelbetrag und der eigenen Versicherung wurde bereits gesagt. Fragst du nun nach Alternativen? Ich sehe nämlich kein Problem bis jetzt. Die schwangerschaftsbedingten Kosten werden von der Versicherung seiner Frau gedeckt.
Wenn sie verheiratet sind, könnte man über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken. Dafür müsste sein Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 54.900 Euro liegen.
Darin enthalten sind grundsätzlich erst mal:
Kostenloser Zahnersatz,
Zuschüsse für Sehhilfen,
Krankenhaus-Komfort (Ein-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung),
Krankentagegeld sowie Zuschüsse zu den Krankenhaus-Kosten bei stationärer Behandlung
darüber hinaus könnten sie eine Zusatzversicherung für die Schwangerschaft abschließen. Seine Frau kann das allerdings auch für sich allein tun, dann eben zum jetzigen zeitpunkt.
Vergesst nicht: In Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Er muss irgendwie versichert sein, von der Studentischen kann er nicht mehr profitieren, wenn er keiner mehr ist. Dann vielleicht doch eine PKV in Betracht ziehen.
Viel Glück.
AW: Wann macht der Wechsel Sinn?
Hallo
wie weit seid ihr denn mit dem Anliegen ?
Man kann sich eigentlich relativ schnell eine gute Versicherung finden wenn man auch die passenden Quellen hat.
Ich würde euch ja auch empfehlen, dass ihr einfach einen Vergleich der Anbieter macht.
Habe ich auch gemacht und bin wirklich sehr zufrieden.
Empfehlen kann ich dir in dem Sinne, dass du hier www.krankenzusatzversicherung.de mal guckst oder selber auf die Suche gehst. Auch kann man eine Krankenkasse vor Ort Anfragen :)
AW: Wann macht der Wechsel Sinn?
Lieber Lisan,
man kann in Deutschland nicht mal einfach so zwischen Tür und Angel die Versicherung wechseln. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erst einmal überhaupt erfüllt sein müssen. So lange dies nicht der Fall ist, hat der Bürger/die Bürgerin überhaupt keinen Anspruch darauf.
Ebenso gilt das auch für den Wechsel innerhalb der Gesetzlichen - beispielsweise die Mindestlaufzeit von 18 Monaten, ehe man die Krankenkasse wechseln kann.
Vielleicht sollte man sich eines merken: die Krankenkassen haben möglicherweise unterschiedliche Leistungsangebote. Wenn eine alternative Methoden übernimmt, wird an anderer Stelle gekürzt. Unter dem Strich aber sind sie am Ende dennoch alle gleich. Sie werden doch wohl nicht darauf hereinfallen, dass man Ihnen als Versicherten etwas schenkt.
Es gilt weiterhin das WANZ-Prinzip, fest im SGB verankert. Dabei ist es vollkommen egal, ob Patient bei AOK, DAK, TK oder sonstiger Versicherung angehört.