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Thema: Pflegestufe1

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In dieser Diskussion geht es um "Pflegestufe1" im "Krankenpflege" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
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  1. #1
    Ganz neu hier
    Name
    Edeltraud Bägendörfer
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    58 Jahre
    Wohnort
    Burgau
    Mitglied seit
    12.06.2011
    Beiträge
    4

    Standard Pflegestufe1

    Wenn meine Schwiegermutter Pflegestufe1 hat und ich sie pflege muß ich dann rund um die Uhr für sie dasein oder hab ich auch ein wenig Freizeit z.b. Geburtstagsfeiren oder mal zu einem Fußballspiel gehen.

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Wohnort
    Neukirchen-Vluyn
    Mitglied seit
    27.08.2009
    Beiträge
    450
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Pflegestufe1

    Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger , muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

    Für Tätigkeiten wie zb. 2-3 mal die Woche Duschen oder Baden, werden die Zeitwerte dividiert und auf die Woche umgelegt.

    Das Pflegegeld erhält die zu pflegende Person, und die kann dieses wenn es nicht als Sachleistung an einen Pflegedienst erstattet wird, dazu benutzen ihre notwendige Pflege zuzufinanzieren.

    Es ist nicht so gedacht, daß man für die Leistungen der Pflegestufe 1 eine 24 Stunden Vollzeitbetreuung in Anspruch nehmen kann.

    Die Zahlung für die Pflegestufe 1 beträgt 225 EUR (ab 2012 - 235 €).
    Wird ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, so erhält der Bedürftige eine Sachleistung von 440€ pro Monat, die mit einem Pflegedienst abgerechnet werden muß.
    Die Sachleistung von 440 € reicht zb. für 1 Besuch des Pflegedienstes am Tag, bei dem der Schwerpflegebedürftige eine kleine Grundpflege erhält ( Hilfe beim Waschen und anziehen, Bereiten des Frühstücks )
    Damit wären dann aber 365 Tage im Jahr, ob Sonn- oder Feiertag abgedeckt.

    Man kann diese Leistungen auch als Kombileistung beantragen. Dann pflegt Pflegedienst und private Pflegeperson.
    Das Geld, daß der Pflegedienst nicht benötigt, wird dann prozentual erstattet.
    1510 € können dann aus der Verhinderungspflege abgerufen werden, die man in die Planungen zur Pflege mit einfließen lassen kann, oder die für eine Betreuung während einer Krankheit oder des Urlaubs der Pflegeperson einsetzen kann.

    Für Leistungen wie Tabletten stellen und Antithrombosestrümpfe anziehen, besorgt man sich am besten eine ärztliche Verordnung, falls diese Tätigkeiten notwendig sind. Die werden dann nicht aus den Budget der Sachleistung aus der Pflegeversicherung bestritten.

    Für die Betreuung eines Pflegefalls achtet man am besten darauf, daß man verschiedene Forumlare in der Rückhand hat.
    ( Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung usw.)

    Bei meiner Mutter (Pflegestufe 2 -440 € Geldleistung oder 1040 € Sachleistung / ab 2012 -1100€ ) ist es so, daß der Pflegedienst 2 mal täglich zum An-und Ausziehen, für die kleine Grundpflege kommt , und er bereitet ihr das Frühstück und Abendbrot. Die ATS werden an und ausgezogen.
    Dafür berechnet der Pflegedienst ca 500-700,-€ monatlich. Die Differenz erhält Mama prozentual ausbezahlt und kann davon ihre Raumpflegerin bezahlen.( auch hierfür ist ein Kombirechner in meinen Unterlagen.)
    Das Mittagessen haben wir anders geregelt.

    Für einen täglichen Besuch des Pflegedienstes täglich müßtet ihr also mit den Leistungen als Kombileistung auskommen.
    Hierbei ist es aber auch möglich, wenn etwas mehr Pflege benötigt wird einzelne Leistungen hinzuzubuchen und man erhält zu jedem Zeitpunkt einen Ansprechpartner wenn es pflegerische Probleme gibt, oder aber eine Höhergruppierung notwendig wird.
    So kann zb. auch mal schnell wenn es akute Krankheiten gibt, die eine intensivere Pflege bedürfen aus der Verhinderungspflege
    aus dem Stegreif eine Nachtwache abgerufen werden. oä.

    Falls Du noch mehr Informationen benötigst, kann ich Dir einen Link und ein Paßwort zusenden, in dem Du das alles nachlesen und sogar berechnen kannst. Ich hab da schon alle Informationen und Forumlare gesammelt, die man benötigt.

    Nur leider ist es so, daß die meißten keine Lust haben sich da durch zuarbeiten und das zu lesen, was man alles wissen muß, wenn man sich um die Bürokratie eines Pflegefalls zuhause kümmern muß, welche Möglichkeiten man hat sich Hilfe zu holen oder etwas zu beantragen.

    dh. ich hab das da alles zusammengetragen und meißtens wird wenn ich den Link/ Paßwort rausgegebe habe noch 100 mal dieselbe Frage gestellt, sodaß mein Arbeitspensum damit enorm ansteigt und sich das des Fragestellers auf ein Minimum reduziert.
    Das schaffe ich leider bei einem Vollzeitjob und einem Pflegefall der Stufe 2 nicht.
    Dh.wenn ich Dir das Zugangspaßwort und den Link sende, dann mußt Du dich da tatsächlich durchlesen. Es enthält allerdings auch alle Forumalare / Vorsorgevollmachten- und Antragsadressen. Kostenaufstellungen, Rechner usw.
    Liebe Grüße Feli
    Geändert von feli (13.06.2011 um 17:02 Uhr)

  3. #3
    Ganz neu hier
    Name
    Edeltraud Bägendörfer
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    58 Jahre
    Wohnort
    Burgau
    Mitglied seit
    12.06.2011
    Beiträge
    4

    Standard AW: Pflegestufe1

    Ich danke dir für den tollen Bericht und wäre die dankbar wenn du mir die Zugangsdaten und den Link schicken könntest. Muß ja alles erst lernen ist ja Neuland für mich.

    Schon jetzt herzlichen Dank und liebe Grüße Traudl

  4. #4
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Wohnort
    Neukirchen-Vluyn
    Mitglied seit
    27.08.2009
    Beiträge
    450
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Pflegestufe1

    Ich habe Dir die Zugangsdaten per PN gesandt.
    Liebe Grüße Feli