Hallo!
Mein schwerstbehinderter Sohn ( 24) benötigt regelmäßig Krankengymnastik, da er selber nur den Kopf gezielt bewegen kann, nicht aber den restlichen Körper. Bisher hatte er 2 x pro Woche KG. Bedingt durch starke Kontrakturen im Beinbereich und 2 verrutschten Kniescheiben haben uns die Ärzte in der Klinik dringend eine Ausweitung der KG auf 4 x pro Woche empfohlen. Auch die zuständige Krankenkasse würde dafür die Kosten übernehmen. Die behandelnde Ärztin, die die Behinderteneinrichtung betreut, darf aber die zusätzlichen KG Einheiten nicht verordnen, da sie sonst von der Kassenärztlichen Vereinigung in Regress genommen wird. Das war laut ihrer Aussage bereits im letzten Jahr in einem vergleichbaren Fall so.
Wer hat bereits Erfahrung, was man da machen kann?
Marianne56