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Thema: Diagnose F32.9g

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In dieser Diskussion geht es um "Diagnose F32.9g" im "Krankheiten" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
...

  1. #1
    Ganz neu hier
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    24.01.2016
    Beiträge
    1

    Standard Diagnose F32.9g

    Hallo ich bin weiblich 32 Jahre alt .ich bin schon länger krankgeschrieben wegen schwerer Depression. Vor kurzem wollte das Jobcenter dass ich zum Amtsarzt gehe ich habe das Widerrufsrecht wahrgenommen weil ich Angst habe dass der Arzt zugunsten des Jobcentrs entscheidet und ich arbeiten gehen muss. Ich will eine intensive Therapie machen um meine psychischen Probleme die ich schon aus kindertagen habe und andere zu bearbeiten. Ausserdem will ich nicht alles was ich habe offen legen.jetzt soll ich be Beraterin dort vorsprechen sie will sich mit mir über meine gesundheitliche Situation sprechen. Was soll ich tun bzw. Sagen?

  2. #2
    Krankenschwester
    Geschlecht
    weiblich
    Alter
    66 Jahre
    Mitglied seit
    28.07.2011
    Beiträge
    4.700
    Diese Person ist in einem medizinischen Beruf tätig

    Standard AW: Diagnose F32.9g

    Hallo Ranjita!
    Du sagst dort das, was Du hier gerade geschrieben hast, daß Du eine Psychotherapie beginnen willst und daß das eine langfristige Maßnahme ist.
    Bist Du bei einem Psychiater in Behandlung und hast Du schon einen Termin beim Psychologen, das sind Dinge, die man dich im Jobcenter bestimmt fragen wird.
    Liebe Grüße
    Josie

  3. #3
    Fühlt sich wohl hier
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    23.10.2012
    Beiträge
    120

    Standard AW: Diagnose F32.9g

    Hallo Ranjita,

    du kannst dich auch freiwillig in eine psychiatrische Klinik als Akutpatient einweisen lassen, da ist die Therapie intensiver und der Jobcenter lässt dich dann auch erst mal in Ruhe.

    Lämmchen

  4. #4
    Wohnt praktisch hier
    Geschlecht
    weiblich
    Mitglied seit
    24.07.2006
    Beiträge
    614

    Standard AW: Diagnose F32.9g

    hallo ranjita,

    erstens ist "ich will mit ihnen über ihre gesundheitliche situation sprechen" kein wichtiger meldegrund im SGBII
    siehe hier https://www.buzer.de/gesetz/6003/a83082.htm
    genaugenommen könntest du diesen termin mirt genau dieser begründung verweigern. (es sei denn, da steht auch noch was von beruflicher situation bei, dann hingehen und auch nur über berufliches sprechen...

    ich persönlich würde mir einen beistand suchen, der dich begleitet und keine fragen zur gesundheit/krankheit beantworten. der SB hat keinerlei med. ausbildung - ihn gehen deine diagnosen schlicht nichts an...

    fakt ist, das du verpflichtet bist, einen termin beim med. dienst wahrzunehmen. die dafür vom SB des jobcenters ausgehändigten paiere gibst du ausgefüllt aber NICHT ans jobcenter weiter... sondern schickst sie gleich zum med. dienst. dort würde ich auch evtl. arztberichte , gutachten u.ä. hinschicken. je mehr, je besser... manchmal gibts eiun gutachten nach aktenlage.
    du kannst aber auch dem med. dienst bescheidgeben, das du die unterlagen zum termin mitbringst.
    dir steht auch zu, einen beistand mit zu diesem termin beim ärztlichen dienst mitzunehmen.

    aber ablehnen kannst du diesen termin nicht, das gehört zu deinen mitwirkungspflichten.

    was stört dich an diesem termin beim gutachter? es ist ein arzt, er ist an die schweigepflicht gebunden und darf dem jobcenter nur einen allg. bericht über deine situation geben. zb. wieviele stunden (wenn überhaupt) du arbeiten kannst, unter welchen vorraussetzungen und was auf garkeinen fall geht)

    genaue diagnosen oder gründe für diese darf er dem jobcenter nicht geben.

    ich persönlich habe mit gutachtern der AfA und des jobcenters nur positive erfahrngen gemacht.

    überleg es dir noch mal...

    LG
    Wenn es uns schlecht geht trösten wir uns mit dem Gedanken, daß es noch schlimmer sein könnte.<br />Und wenn es ganz schlimm ist klammern wir uns an die Hoffnung, daß es nur besser werden kann.

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