Frage zur Schwerbehinderung!
Hallo ich fange die direkt mal an.
Ich habe seit 2007 eine Schwerbehinderung von 40%
Ich bin ein Frühchen und habe dadurch nur 1 Niere von Geburt und weil meine Eltern es verseumt haben die Krankengymnastik durchzuhalten auch beidseits Hüftdysplasie.
Ich habe seit 2007 schon auf der linken Hüfte Arthrose, jetzt nach 6 Jahre ist die Arthrose linksseitig sehr weit fortgeschritten und auf der rechten seite auch sehr Stark geworden. ich habe jeden Tag Hüftschmerzen und kann auch nur noch wegstrecken von 1km beschwerdefrei zurück legen.
habe auch eine Schilddrüsen Unterfunktion und auch Bluthochdruck und leider hat sich auch noch ein Band an der Bandscheibe gelöst so das diese jetzt auch schief hängt und immer schmerzen verursacht.
Habe deshalb dieses Jahr einen Verschlechterungsantrag auf 50% gestellt dieser wurde abgelehnt, ich habe dann wiederspruch eingreicht dieser wurde wiederrum abgelehnt und mit der angabe das ich ja Klagen könnte!
Ich weiß nicht ob es so Günstig ist oder ob mein bei sowas überhaupt vor Gericht chancen hat.
Hat da jemannd Erfahrungen oder kann mir Helfen?
AW: Frage zur Schwerbehinderung!
Hallo Jc76!
Aus eigener Erfahrung ist es in den meisten Fällen besser, wenn man nach einiger Zeit einen Verschlimmerungsantrag stellt. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß deine Symptome/Einschränkungen sich verschlechtert haben, in dieser Zeit, oder neue Erkrankungen dazugekommen sind.
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Die Sozialgerichte sind leider sehr überlastet, so daß ein Klageverfahren sich über Jahre hinziehen kann.
Sinnvoll wäre, wenn Du einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuziehen kannst, falls Du einen Rechtsschutz hast, der Sozialrecht mit ab deckt oder wenn Du Mitglied beim VdK oder Sovd wirst, dort bekommst Du dann auch Hilfe.
AW: Frage zur Schwerbehinderung!
Es gibt zum Thema Schwebehinderungen recht gute Bücher, die zum Verständnis der Berechnungen
beitragen und die Tabellen erklären, sodass die Eingruppierungen etwas durchsichtiger werden.
Auch der VDK ist bei Fragen zu einer Schwerbehinderung sehr hilfreich.
Meißtens liegt die Ablehnung eines Verschlimmerungsantrags daran, dass bei einer neuen Diagnose
dasselbe Organsystem betroffen ist und die Belastbarkeitsgrenze für die nächstmöglich zu erreichende
Prozentzahl noch nicht erreicht ist, oder daran, dass die mögliche Höchstbehinderung für dieses
Organsystem erreicht ist.
Wenn zb. der Verlust eines Körperteils oder seiner Funktion mit einem Totalausfall in der Tabelle mit 30 % angegeben ist,
dann wird man diese Prozentzahl für Funktionen des Organsystems nicht überschreiten können, durch
die Angabe von Ausfallsymptomen.
Deshalb ist es günstig, wenn man sich zu diesem Thema fachlich qualifiziert beraten lässt.
Das Argument für eine Ablehnung der Höherstufung könnte also sein, dass die Wegstrecke die Du durch die
Arthrose bewältigen kannst berücksichtigt wurde und die Neuerkrankung des nächsten Organsystems, dass ebenfalls eine Behinderung Deines Laufpensums betrifft noch nicht
für die Eingruppierung einer Höherstufung ausreicht.
Du solltest Dich also am besten durch eine Institution wie z.b. dem VDK beraten und Dir bei der Antragstellung helfen
lassen.
Liebe Grüße Feli