Die private Unfallversicherung hat einen Brief an das behandelte Krankenhaus gesendet, damit diese anhand der Berichte eine Feststellung der Invalität treffen. Falls es anhand der Unterlagen nicht feststellbar wäre, sollen diesen einen Termin zu einer Untersuchung vereinbaren.Geht das ohne Untersuchung ?
Was muss genau bei der Invalitätsfeststellung mit einbezogen werden ? Nach einem schweren Verkehrsunfall ist die Hüfte eingeschränkt( Acetabulumfraktur = Beckenringfraktur) es ist kein Sitzen in 90 Gradstellung möglich. Das Knie ist durch eine Patellafraktur und anschließender Verknöcherung steif. Der Ellenbogen ist versteift die beiden kleinen Finger sind halb Taub und die Handkraft weniger durch Ulnarisriß. Es wachsen keine Haar mehr an bestimmten Stellen des Kopfes und es ist dort eine Delle vorhanden. Wie sieht es bei Narbenbildung in den Bereiches des Beines aus? Wird das auch irgendwie bei einer Feststellung berücksichtigt ? Wie kann eine kosmetische Operation geltend gemacht werden (noch ist keine durchgeführt worden)Durch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen weiß man heute noch nicht ob dadurch irgendwelche Funktionen des Gehirn beeinträchtigt sind. (zum Beispiel wenn ganz neues Gelernt werden müsste (Merkfähigkeit). Wurde noch nie ausgetestet, könnte aber trotzdem sein, weil viele Dinge vergessen waren und nur nach Erzählungen wieder in die Erinnerung zurück kamen.festellen könnte man dies erst wenn z.B. eine Umschulung anstehen würde.Vielen Dank für eine Antwort.