Hallo an alle,
ich hoffe dieses Thema passt auch in diese Rubrik hier. Folgende Lage....Nach Zungenkarzinom und anschließender Bestrahlung sind einige Zähne kaputt. Vor der Bestrahlung wurden auch schon Zähne operativ entfernt welche die Betrahlung nicht standgehalten hätten. Bis jetzt sieht es alles gut aus, Vorsorge/Nachuntersuchungen verlaufen gut. Da denkt man dann auch mal an die Zahnsanierung. Eine Zahnklinik hatte sich das alles mal angeschaut und zu Implantaten geraten, ein Gebiss hätte schleimhautkontakt und das soll in diesem Fall nicht so gut sein. Es wurde ein Kostenvoranschlag gemacht und dieser zur Krankenkasse geschickt. Nun bekam ich die Antwort das diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werde. Damit will ich mich noch nicht zufrieden geben daher nun meine Frage:
Muss ich gegen diese Ablehung der Kostenübernahme einspruch erheben? Der bekannte Satz ala "Einspruch innerhalb von ...Tagen" steht nicht dabei....muss ich eventuell dennoch etwas tun?
Grüße