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Thema: Schwerbehindertenausweis

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In dieser Diskussion geht es um "Schwerbehindertenausweis" im "Krankheiten" Forum, als Teil von Patientenfragen.net
Hallo ihr Lieben, Ich war heute beim Arzt und wir haben beschlossen jetzt (endlich) einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Meine Frage ist jetzt wie viel % ...

  1. #1
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    Frage Schwerbehindertenausweis

    Hallo ihr Lieben,

    Ich war heute beim Arzt und wir haben beschlossen jetzt (endlich) einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

    Meine Frage ist jetzt wie viel % ich bekomme und was ich mit dem Ausweis angfangen kann

    Also hier mein Krankheitsbild:

    Hemiparese (Links mit deutlicher Verschlechterung)
    Asthma (Allergisch)

    Danke im Vorraus

    Lizz

  2. #2
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    Standard AW: Schwerbehindertenausweis

    Kussmund sollte hinter Vorraus

  3. #3
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    Standard AW: Schwerbehindertenausweis

    Hallo Lizilana,
    Man muß einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, die setzen sich mit den behandelnden Ärzten in Verbindung. Mit einer Hemiparese vermute ich, dass du das Merkzeichen aG bekommst. Damit kannst du mit deinen Eltern auf einem Behinderten Parkplatz parken, hat steurliche Vorteile, Erlassung der Autosteuer und Übernahme von Inspektionen und Reifen für das Auto. Man bekommt Fahrscheine für ein Taxi evtl auch für eine Begleitperson oder Busfahrscheine, verbiliigte Eintritte in Konzerten, Schwimmbädern uä. Was dir das Versorgungsamt an Prozenten zubilligt liegt in Ihrem ermessen. Solltest du damit nicht einverstanden sein, mußt du Einspruch geltend machen. Ich vermute, dass du mindestens 60 % bekommen würdest. Es würde auf jeden Fall eine finanzielle Erleichterung für deine Eltern sein.
    Stelle mal den Antrag, dann bekommst du ein Merkblatt mit, wo nochmal alle Vergünstigungen für deine Einstufung drin steht.
    Liebe Grüße
    Engelchen7

  4. #4
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    Standard AW: Schwerbehindertenausweis

    Hallo Engelchen,

    Du scheinst Dich doch recht gut auszukennen.

    Weisst Du auch was man von einem "G" in seinem Ausweis hat? Mir wurde das "G" jetzt zugesprochen, doch mein Anwalt meint, dass ich sogar ein "aG" bekommen sollte. Keine Ahnung, ob das nun so klappt oder nicht, aber was wäre wenn es tatsächlich "nur" bei einem "G" mit 80% bleiben würde?

    Wäre ziemlich dankbar für eine kompetente Antwort.

    Viele Grüße

    Nicky

  5. #5
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    Standard AW: Schwerbehindertenausweis

    hallo,

    also mit nem "G" kannst du wählen, ob du die kfz-steuer erlassen haben willst, ODER die busfahrscheine. ich glaub für die busse zahlt man 30€ halbjährlich und kann im 50km umkreis dann umsonst fahren.

    bei "aG" bekommt man wohl beides...

    außerdem kannst du mit dem "G" einen schlüssel für behindertentoiletten kaufen. hier => Herzlich willkommen beim Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e.V. damit kannst du die toiletten auf autobahnraststätten und andere behindertentoiletten benutzen. wenn du das buch "der locus" gleich mitbestellst weisst du auch, in welchem ort wo die behindertentoiletten sind.

    ob man nen eignen parkplatz vor der haustür mit "G" oder nur mit "aG" bekommt kann ich nun nicht sagen.

    außerdem gibt es steuerfreibeträge, unterschiedlich gestaffelt nach der %-höhe...

    naja, und eben manche vergünstigungen beim eintritt...
    Wenn es uns schlecht geht trösten wir uns mit dem Gedanken, daß es noch schlimmer sein könnte.<br />Und wenn es ganz schlimm ist klammern wir uns an die Hoffnung, daß es nur besser werden kann.

  6. #6
    Wohnt praktisch hier Avatar von wheelchairpower
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    Standard AW: Schwerbehindertenausweis

    Hallo Nicky,

    du hast durch die 80% und dem G folgende Nachteilsausgleiche:

    - G (Gehbehinderung)
    1. Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV
    2. Steuervorteil nach §9 EstG
    3. Kfz-Steuerermäßigung, soweit unentgeltlicher ÖPNV nicht verlangt wird, d.h., man muss sich zwischen beiden Vorteilen entscheiden

    80% GdB:

    • Steuerfreibetrag 1.060 € (§ 33b EstG) [Finanzamt]
    • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI: 1.500 € u. § 17 Wohngeldgesetz)
    • Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit nach ( § 14 SGB XI: 4.500 € (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
    • Preisnachlass von verschiedenen Mobilfunkbetreibern
    • Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000km x 0,30 € = 900 € (§ 33 EStG)
    • Abzugsbetrag bei wegen der Krankheit nötiger Beschäftigung einer Haushaltshilfe 924 € [Finanzamt]
    • Bevorzugte Einstellung gegenüber anderen Stellenbewerbern (§§ 81 und 122 SGB IX) [Arbeitgeber]
    • Kündigungsschutz: Wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht, muss das Integrationsamt der Kündigung erst zustimmen (§§ 85 ff SGB IX). [Arbeitgeber, Integrationsamt]
    • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, um soziale Stellung zu wahren und einen Arbeitsplatz zu gewährleisten, auf dem die persönlichen Fähigkeiten voll verwertet werden können (§ 102 SGB IX) [Integrationsamt]
    • Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen (§ 124 SGB IX) [Arbeitgeber]
    • Eine Woche zusätzlicher Urlaub (§ 125 SGB IX) [Arbeitgeber]
    • Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige (z. B. § 20 SchwbAV i. V.m. KfzHV) [Integrationsamt, Sozialversicherungsträger]
    • Evtl. vorgezogene Altersrente oder Pension mit 60/63 [Arbeitgeber, Rentenversicherung]
    • Stundenermäßigung bei Lehrern (bundeslandbhängig)
    • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten (SGB V u. SGB VI)
    • Ermäßigung des Flugpreises fü BVG-/SVG Beschädigte (Passagiertarife der Lufthansa)
    • Schutz bei Wohnungskündigung, falls diese wegen der Schwerbehinderung eine unzumutbare Härte bedeutet (§ 574 BGB) [Vermieter]
    • Befreiung von der Wehrpflicht (§ 11 WehrpflichtG) [Kreiswehrersatzamt]
    • Ermäßigte Beiträge bei Automobilclubs [ADAC; DTC]
    • Ermäßigter Eintritt in vielen öffentlichen Einrichtungen [jeweilige Einrichtung]
    • Ermäßigung bei Kurtaxen [jeweilige Bäderverwaltung]
    • Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI: 2.100 € , § 24 Wohnraumförderungsgesetz)
    • Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit ( § 14 SGB XI: 1.200 € (§ 17 Wohngeldgesetz)


    Quelle: http://www.muckis-und-ihre-freunde.d...d&threadID=644

    Es kommt darauf an, was für gesundheitliche Einschränkungen du hast, wenn es das "aG" werden soll.



    Die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind z.B. anzunehmen bei:


    • Querschnittgelähmten
    • Doppeloberschenkelamputierten
    • Doppelunterschenkelamputierten
    • Behinderten, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
    • schweren und schwersten Erkrankungen der inneren Organe wie Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie schweren Einschränkungen der Lungenfunktion
    • Bei Kindern
      Das Merkzeichen aG ist auch bei Säuglingen und Kleinkindern möglich. Für die Beurteilung ist die Fortbewegungsmöglichkeit ausschlaggebend, auf die Gehfähigkeit kommt es hingegen nicht an.

    Quelle: Merkzeichen aG - Soziales & Recht - betanet


    @Lizilana:

    Dir wurde ja schon auf deine Frage geantwortet. Du solltest erst einmal deinen Antrag und wenn der Bescheid da ist, wirst du sehen, wie man dich einstufte. Ist dir das zu wenig, solltest Widerspruch einreichen und gut begründen, warum du glaubst, dass dir mehr zusteht. Dabei hälst du deine täglichen Einschränkungen am Besten sehr genau fest und außerdem sollten deine Ärzte dir ebenfalls noch einen ausführlichen Befund erstellen, den du dem Widerspruch beilegst.