Guten Tag,
wir werden angeblich immer älter. Die Möglichkeit Demenz zu bekommen steigt also auch zumindest laut Statistik.
Nun ist es so das bei einer Demenzerkrankung ein Richter über die Betreuung der Betroffenen entscheidet wenn keine Vorsorgevollmacht (gilt auch nach dem Tod), Patientenvollmacht udgl. vorliegt die im Vollbesitz der geistigen Kräfte unterzeichnet worden ist.
Unter Umständen kann der Richter dann einen Fremden als Betreuer einsetzen. Für so eine Vorsorgevollmacht udgl. braucht man keinen Notar sie kann aber auch widerrufen werden.
Wie ist das aber nun wenn in der Familie ein Fall von Demenz vorgekommen ist. Ab wann sollte man daran denken, damit man wirklich noch in Vollbesitz der geistigen Kräfte unterschreibt?
MFG
Beispiele von vielen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - Landesärztekammer Baden-Württemberg