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ambulant
war im Krankenhaus Notaufnahme abends von 11.15- 00.30, Infusion bekommen, mir wurde eine stationäre Behandlung angeboten, die ich nicht angenommen habe, Nun soll ich für 2 Tage a 10,--€ für stationäre Behandlung entrichten. Laut meiner Krankenkasse hat die Klinik mich stationär behandelt, ich aber bin der Meinung die Behandlung war ambulant. Auf stätionäre Behandlung wurde ich auch nicht informiert, dass ich dann pro Tag 10,-€
entrichten muß.
Die Krankenkasse steht auf Seite der Klinik, und gibt mir als Auskunft: eine Überprüfung durch den med. Dienst würde die KK 300,--€ kosten. Es geht mir nicht um die 20 €, nur ich möchte nicht für die willkürliche Entscheidung einer Klinik bezahlen.
Vielleicht können Sie mich ja mal über ambulante / stationäre:d_smily_tooth: Behandlung aufklären.
Mfg.
Winfried Müller
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AW: ambulant
mit dem Überschreiten der 0Uhr hat halt ein neuer Tag angefangen.
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AW: ambulant
Hallo Hr. Müller!
Mit 11.15 Uhr ist 23.15Uhr gemeint?
Zu einer statinären Behandlung zählt, daß man ein Bett benutzt hat, ein Zimmer gehabt hat, im KH die Mahlzeiten zu sich genommen hat, etc...........
Vollstatinär bedeutet daß man 24 Std im KH gewesen sein muß, da gibt es auch ein Urteil dazu:
http://www.vpka-bw.de/cms/fileadmin/...stationaer.pdf