Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat ihre berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte zur Suizidhilfe in der Berufsordnung angepasst. Die Delegierten der Kammerversammlung folgten der Entscheidung des Deutschen Ärztetages aus diesem Mai und strichen den Satz... [weiter lesen]

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