Ärzteschaft: Ärzte-Tarifverhandlungen ohne Ergebnis unterbrochen
Wiesbaden - Im Tarifstreit um die rund 55.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern haben Gewerkschaft und Arbeitgeberseite ihre Verhandlungen am Freitag unterbrochen. Nach rund 28-stündigen Gesprächen hätten die Tarifparteien eine Verhandlungspause ...
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Der Tarifstreit ist nur Teil des Gesamtproblems "Gesundheitswesen", weshalb eine komplette Reform des Gesundheitswesen vonnöten ist.
Die nachfolgenden Gedanken stellen keine allumfassende Analyse dar, zeigen aber in vielen Bereichen auf, wie von Seiten der Medizin und deren Institutionen, d. h. von den Ärzten selbst, Veränderungen ausgehen können. Diese Veränderungen führen nicht zur Unterversorgung. Sie dienen vielmehr der Entbürokratisierung, Kostenreduzierung und gleichzeitig stellen sie Anreize an die Wirtschaft und die Wissenschaft.
Ich darf zunächst aus einem Vortrag von Michael Naumann auszugsweise zitieren:
„Das Gesundheitssystem gibt ein klägliches Beispiel für die selbst verschuldete Bewegungslosigkeit. Nicht die Parteien, auch nicht die Regierung, sondern die kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen selbst – deren Binnenverwaltung allein 6,5 Milliarden Euro kosten und deren Vorstände mehr als der Bundeskanzler verdienen – monopolisieren bisher die Reformdebatten. In Deutschland wandern bereits 10,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Gesundheitsausgaben. Damit liegen wir an erster Stelle in Europa. In Großbritannien sind es 5,8 Prozent - ein Land mit höherer Lebenserwartung.
Wird das Finanzierungssystem der Kassen nicht alsbald wirklich und radikal reformiert, drohen die Beitragssätze im Jahre 2040 bei 25 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns liegen. Verwaltungstechnisch sinnvoll wäre es dann, alle deutschen Firmen einfach den Krankenhäusern, Altersheimen, Kurorten und Kassen mit zentraler Buchhaltung anzugliedern. Der Ausweg, eine höhere Eigenbeteiligung der Patienten, eine rationalere Nutzung der Krankenhaus- und Ärzteressourcen, ist also unausweichlich.“
Neuordnung der KV
Statt 23 KVn sollte es nur noch die KBV geben. Diese handelt bundesweit einheitlich Verträge für die ambulante Versorgung aus.
Regional gibt es nur noch KBV Vertretungen.
Für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen Anhalt, Thüringen und Sachsen reicht m. E. eine KBV-Regionalvertretung aus.
Für Bayern, NRW und BW z. B. 2 KBV Regionalvertretungen. Für Rheinland Pfalz, Hessen und Saarland 1 KBV Regionalvertretung. Für Niedersachsen, Bremen und Hamburg sowie Schleswig Holstein nochmals 2 KBV Regionalvertretungen.
An Hand dieses Beispiels verbleiben nur noch 10 KBV Regionalvertretungen.
Die Aufgaben der KBV Regionalvertretungen sind z. B. die Sicherstellung der ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung.
Zum Weiterlesen...
http://www.ifae-berlin.de/xygm60/page/2