Es ist tatsächlich ein Widerspruch, auf den der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, in seinem vielzitierten Interview mit der Frankfurter Rundschau hinweist: Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Sie ist aber derzeit berufsrechtlich als unethisch verboten. Dieser Widerspruch soll jetzt nach Ansicht Hoppes aufgelöst werden. Schließlich sind immerhin 30 Prozent der Ärzte bereit, bei einer Selbsttötung zu assistieren, was aus einer von der Bundesärztekammer in Auftrag gegebenen Umfrage hervorging. Hoppe denkt, dass diesem Paradigmenwandel gerecht werden sollte: „Wir müssen verstehen, dass lebenserhaltende Maßnahmen das Leiden mitunter nur verlängern und die Patienten die Hilfe gar nicht mehr wollen. Hier müssen wir umdenken.“ Dennoch sind sicherlich auch die Befürchtungen des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes nicht von der Hand der zu weisen. Er hält es nämlich für möglich, dass eine Gesellschaft, die solche Optionen zulässt, den Druck auf alte und kranke Menschen erhöht, anderen nicht zur Last zu fallen und fordert vielmehr einen Auf- und Ausbau der hospizlichen und palliativen Versorgungsstrukturen, wofür sich Hoppe im Übrigen auch ausspricht. Er hält die Palliativmedizin in Deutschland für so ausgereift, „dass man solche scharfen Mittel wie den Suizid gar nicht braucht“.

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