Berlin – Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, haben künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)... [weiter lesen]

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