Arzneimittelregresse: Auch frühere Überschreitungen des
Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Grundsatz „Beratung vor Regress“ in der Wirtschaftlichkeitsprüfung eng ausgelegt: Danach greift dieser Grundsatz nur, wenn Vertragsärzte ihr Richtgrößenvolumen für Arzneimittel zum ersten Mal um mehr als 25 ...
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