Karlsruhe – Trotz wiederholter wahrheitswidriger Behauptungen in einem Arztbewertungsportal hat der betroffene Arzt keinen Anspruch gegenüber dem Betreiber des Internetportals, Name und Anschrift des Verfassers der Bewertung zu erfahren. Dies entschied ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.