Karlsruhe – Der Bund durfte in der dritten Pandemiewelle im Frühjahr über die sogenannte „Coronanotbremse“ Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten... [weiter lesen]

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