Luxemburg ? Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können ihren Urlaub künftig über Jahre ansparen. Die derzeitige Regelung, wonach der Urlaubsanspruch meist zum 1. April des Folgejahres verfällt, ist mit europäischem Recht nicht vereinbar, urteilte am Mittwoch ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.