Berlin – Grundsätzlich begrüßt die Bundesärztekammer (BÄK) die geplante Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften (32. BtMÄndV). Diese zielt darauf ab, Rahmenbedingungen der Substitutionstherapie für Opioidabhängige zu verbessern und bei ...

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