Berlin – Cannabis kann als Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erst dann erstattet werden, wenn diese zunächst von einem Arzt verordnet und zudem von der Krankenkasse genehmigt wurde. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.