Dresden – Impfgegner bedrängen offenbar Ärzte in Sachsen, Krankheiten und Auffälligkeiten, die bis zu 90 Tage nach einer Impfung gegen SARS-CoV-2 auftreten, als Impfnebenwirkung zu melden. Die Landesärztekammer tritt dem jetzt entgegen. „Eine Impfreaktion als auch... [weiter lesen]

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