Essen ? Wer drei Monate mit seinen Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Verzug gerät, verliert den Versicherungsschutz auch ohne Mahnung der Bundesagentur für Arbeit. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nach eigenen ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.