Mainz – Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen sollten bei unter 18-jährigen mit Geschlechtsinkongruenz beziehungsweise Geschlechtsdysphorie nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien, unter Hinzuziehen eines... [weiter lesen]
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