Berlin – Eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbart. Zwar startet die eAU wie geplant am 1. Oktober – Arztpraxen, die bis dahin noch... [weiter lesen]

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