Berlin – Für die Opfer von häuslicher Gewalt soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesfamilienministerium zu Wochenbeginn in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben hat. Nach dem Entwurf... [weiter lesen]

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.