Die Wut der bayerischen Hausärzte war groß und sie wurde auch gehörig geschürt, doch zum Ausstieg aus dem Kassenarztsystem hat´s nicht gereicht. Der Grund ist einfach, die Rechtslage tückisch: Wer aussteigt, fällt in ein tiefes Loch. Denn wer die Zulassung zurückkgibt, ob individuell oder im Kollektiv, kann nicht mehr zurück.§ 72a SGB V hat mit Abtrünnigen keine Gnade. Mit ihnen dürfen Kassen keine Verträge mehr schließen. Abgesehen von Notfällen, aber das reicht nicht zum Leben. Der Ausgetretene kann zwar privat behandeln, aber die Patienten, sofern sie einer gesetzlichen Kasse angehören, bekommen die Kosten nicht erstattet. Kassenärzte, die überleben wollen, hängen damit im Netz von 72a fest. Das könnte nur vom Bundes-Gesetzgeber geändert werden, und der denkt nicht dran.Das werden sich auch die Hausärzte in Bayern, die gern den Aufstand geprobt hätten, im Stillen oder mit Hilfe des realistischen Ehegatten ausgerechnet haben. Immerhin, von 6517 in der Nürnberger Arena versammelten Kassenärzten haben sich 2801 oder 43 Prozent für den Ausstieg erklärt (nach Angaben des Hausärzteverbandes, ohne die Stimmen von München, Nürnberg und Fürth), ein enorm hohes Protestpotenzial, das noch Ärger machen könnte. In mehreren bayerischen Zulassungsbezirken hätte es sogar für einen kollektiven Ausstieg gereicht. Doch man stelle sich das Chaos vor, hier Ausstieg (mit ungewisser Zukunft), nebenan Weitermachen (mit Häme oder Wut im Bauch, je nachdem). Da erscheint es geradezu rücksichtsvoll, dass der Hausärzteverband die ihm vorliegenden Verzichtserklärungen vernichten will. Hoffentlich hat er´s schon getan. Die Betroffenen stünden sonst dumm da.

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