Magdeburg/Potsdam – Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) hat ihre Enttäuschung über das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur morbiditätsorientierten Vergütung ambulanter vertragsärztlicher Leistungen zum Ausdruck gebracht. „Die Entscheidung ist ...

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