Berlin – Ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen sollte eine präzise Abgrenzung zu erwünschten Kooperationen enthalten. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass jegliche Form des Zusammenwirkens zunächst unter dem Generalverdacht der ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.