Berlin – Krankenhäuser, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen Notfallbehandlungen nur dann nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen, „wenn die Erkrankung des Patienten aufgrund ihrer Beschaffenheit einer ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.