Wuppertal – Nüsse und Mandeln zählen zu den 14 Hauptallergenen und sind daher kennzeichnungspflichtig. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: lose Ware und Kleinstpackungen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. Darauf hat die Krankenkasse Barmer GEK ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.