Köln – Die AOK Bayern muss den Hausarztvertrag mit dem Bayerischen Hausärzteverband vorläufig umsetzen. Der Vertrag war nach einem Schiedsspruch zustande gekommen und sollte am 1. April wirksam werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) am 6. Oktober ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.