Berlin – Für neue Arzneimittel bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), ob sie einen Zusatznutzen im Vergleich zur Standardtherapie haben. Wenn ja, verhandeln der GKV-Spitzenverband und der ...

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.