Berlin – Ab diesem Quartal gelten für die SARS-CoV-2-Diagnostik in der Praxis veränderte Vergütungsregeln. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute hingewiesen. So werden Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei... [weiter lesen]

Weiterlesen...

Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter, daher haben wir die Antwortfunktion deaktiviert.
Bitte erstellen Sie ein eigenes Thema in einem unserer passenden Foren,
wenn Sie über diese Nachricht diskutieren möchten.