Kassel ? Wer im Zuge einer Altersteilzeitregelung von der Arbeit freigestellt wird, muss nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich nur ermäßigte Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das gelte auch, wenn der Vorruhestand wegen ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.