Privat versicherte Patienten können sich gelegentlich des Eindrucks nicht erwehren, dass es an ärztlichen Leistungen auch mal ein bisschen mehr sein darf. Was sich natürlich unmittelbar in den Honorarforderungen niederschlägt, und manch einen dazu bewegt, notwendigen medizinischen Leistungen aus dem Wege zu gehen. Leider muss dazu aber der Gesundheitszustand passen. Zu mir kommt ein Privatpatient, der eine schwere Tachymyopathie bei Vorhofflimmern entwickelt hat, aufgrund zunehmender Luftnot doch den Weg zu mir findet und geschätzte 2 Liter überflüssige Flüssigkeit im Pleuraraum mit sich trägt. Ich habe hohen Respekt vor diesem Krankheitsbild, daher ist eine stationäre Intensivbehandlung eigentlich erforderlich. Aber: „Herr Doktor, bitte behandeln sie mich ambulant, ich kann mir die Kosten einer stationären Behandlung nicht leisten, ich müsste mich danach erschießen!“ Sein früher florierender Betrieb steht am Abgrund, er selbst kann aufgrund seiner Herzprobleme nicht mehr mit anpacken, für ihn ist es eine ausweglose Situation. Nun, ich lasse mich auf eine ambulante Betreuung ein, beginne vorsichtig mit der Frequenzbegrenzung und einer diuretischen Therapie. Ich sehe ihn täglich, mache wiederholte EKGs und Echokardiographien, so, wie es das Krankheitsbild erfordert. Es funktioniert, nach wenigen Wochen ist er wieder voll belastbar und kann seiner Arbeit nachgehen. Als die Honorarerstellung ansteht, rufe ich ihn an und frage ihn unverblümt, ob er nun in der Lage ist, ein EKG und eine echokardiographische Untersuchung zu begleichen. „Überhaupt gar kein Problem, Herr Doktor, Sie haben das wunderbar gemacht!“ Das ist viel schöner als eine hohe Privatrechnung: ein glücklicher Patient.

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