Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen müssen ebenso Praxisgebühr bezahlen wie andere Patienten auch. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht (BVwerG) in Leipzig entschieden.
Weiterlesen...
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.